Alkohol Regierung prüft neue Warnhinweise

Die Bundesregierung will prüfen, ob es künftig spezielle Warnhinweise für versteckten Alkohol geben soll. Die CSU-Familienpolitikerin Dorothee Bär fordert eine Warnung für Getränke wie beispielsweise Kefir und Fruchtsäfte, die geringe Mengen Alkohol enthalten.

Montag, 31. Januar 2011 - Sortiment-Nachrichten
Lebensmittel Praxis

„Auf angeblich alkoholfreiem Bier sowie Lebensmitteln, die selbst geringe Alkoholmengen enthalten, muss eine entsprechende Warnung aufgedruckt werden", sagte Bär der „Bild"-Zeitung. „Viele Schwangere wissen gar nicht, dass zum Beispiel alkoholfreies Bier bis zu 0,7 Prozent Alkohol enthält." Die CSU-Vize-Generalsekretärin und derzeit werdende Mutter will einen besseren Schutz von Schwangeren und von trockenen Alkoholikern erreichen. Alkohol in Lebensmitteln muss als Zutat angegeben werden - dabei gibt es aber zahlreiche Ausnahmen wie Getränke mit weniger als 1,2 Volumen-Prozent Alkohol oder teilweise gegorener Traubenmost. Alkoholfreie Getränke dürfen bis zu 0,5 Volumen-Prozent Alkohol haben. Auch Fruchtsäfte, Kefir oder Lebensmittel mit Essig können - natürlicherweise - Alkohol enthalten, ohne dass dies gekennzeichnet sein muss.

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