Verpackung Ehrliche Haut

Multi-Tasking ist tägliches Brot für die Verpackung: Sie soll das Produkt schützen, ist Werbeträger und damit Blickfang im Regal – und muss so ganz nebenbei noch Informationen über das Produkt, seine Inhalte, Hersteller und mehr liefern. Ein Überblick.

Dienstag, 26. Februar 2013 - Hersteller
Susanne Klopsch
Artikelbild Ehrliche Haut
Bildquelle: Shutterstock

Sie hat nicht viel Zeit, um am PoS aufzufallen: Nicht einmal 1 Minute verbringt der Kunde durchschnittlich am Regal, um sich aus der Fülle der Produkte das auszusuchen, das schließlich im Einkaufswagen landen soll. Auffallen ist also Pflicht. Bei der Gestaltung der Verpackung von Tütensuppen, Gummibärchen, Joghurt oder Wurst haben Hersteller allerdings einen vom Gesetzgeber limitierten Gestaltungsspielraum. EU und Bund haben in der EU-Verbraucher-Lebensmittelinfo-Verordnung klar geregelt, was auf der Verpackung eines fertig verpackten Lebensmittels aufgebracht sein muss (s. unten).

Ab Dezember 2016 muss die Verpackung mittels einer übersichtlichen Tabelle dem Verbraucher die Informationen über den Energiegehalt (Brennwert) des Produkts sowie über Fett, gesättigte Fettsäuen, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz geben. Damit der Verbraucher besser vergleichen kann, ist es Pflicht, die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 g oder 100 ml anzugeben.

Viele Hersteller haben auf der Packungsvorderseite das sogenannte „1 plus 4“-Modell des Bundesverbraucherschutzministeriums platziert: Auf der Packungsvorderseite werden der Energiegehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe des Produkts angegeben, ebenso zusätzliche Angaben pro Portion.

Rechtlich verbindlich haben die EU-Minister zudem die Mindestgröße der Schrift für die verpflichtenden Informationen festgelegt: Diese Informationen müssen gut zu lesen sein und mindestens in 1,2 mm großer Schrift, bezogen auf das kleine x, gedruckt werden.

Doch es gibt Ausnahmen von diesen Regeln. So ist etwa kein Zutatenverzeichnis erforderlich bei

  • sehr kleinen Gebinden (die größte Fläche ist kleiner als 10 qcm) wie etwa Portionspackungen von Marmelade
  • einzeln abgegebenen figürlichen Zuckerwaren (z. B. Osterhasen)
  • Getränken mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent (lediglich Bier muss eine Zutatenliste tragen)
  • frischem Obst, frischem Gemüse und Kartoffeln, sofern diese nicht geschält, geschnitten oder ähnlich behandelt sind
  • Lebensmitteln, die nur aus einer Zutat bestehen und diese als Verkehrsbezeichnung nennen wie etwa Vollmilch.
Was auf der Verpackung alles draufstehen muss
  • Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum: Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung mindestens einwandfrei ist. Das Verbrauchsdatum wird bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Geflügel oder Hackfleisch angegeben und definiert den Zeitraum, bis wann das Lebensmittel verzehrt sein muss.
  • Verkehrsbezeichnung: Sie bildet den Namen des Produkts ab, benennt dieses eindeutig und sachlich, so dass jeder verstehen kann, was in der Verpackung steckt. Sie ist rechtlich festgelegt (etwa in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches) oder üblich (etwa Konfitüre). In unserem Fall sind Produktname und Verkehrsbezeichnung identisch.
  • Zutatenliste: Sie informiert darüber, welche Zutaten für die Herstellung des Lebensmittels verwendet wurden. Sortiert wird dies nach dem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge. Das heißt: Die Zutat, die an erster Stelle steht, hat den höchsten Gewichtsanteil im Produkt. Bei der reinen Milch ist diese Angabe jedoch nicht nötig.
  • Energie- und Nährwertangaben: Sie informieren über den Energiegehalt eines Produktes und machen Angaben zu Fett, Kohlenhydraten etc. pro 100 g bzw. 100 ml. Wird damit geworben, dass das Lebensmittel eine besondere Eigenschaft hat (fettarm), muss eine Nährstoff-Tabelle aufs Etikett. Mehr zur Darstellung der Nährwerte im nebenstehenden Text.
  • Herstellerangabe, Losnummer: Hier stehen Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers. Jede Einheit aus einem Herstellungsprozess, die unter gleichen Bedingungen produziert wird, erhält die gleiche sogenannte Losnummer. Diese dient der Identifizierung eines Produktes, was etwa im Falle eines Rückrufes hilfreich ist.
  • Füllmenge: Sie gibt in g, kg, ml, l an, wie viel Produkt abgefüllt wurde.
  • GDA-Kennzeichnung: Die Tabelle zeigt, welchen prozentualen Anteil eine Portion des Produkts an der täglichen Nahrungszufuhr hat. Mehr zu dieser derzeit noch freiwilligen Angabe im nebenstehenden Text.