Wasch- und Reinigungsmittel Bis zu 190 Millionen Euro im Jahr – was der digitale Produktpass die Branche kostet

Hintergrund

Mit der neuen Detergenzienverordnung bekommt jedes Waschmittel eine elektronische Akte. Für die Branche ein Transparenzschub – und zugleich teure Bürokratie.

Mittwoch, 30. September 2026, 07:40 Uhr
Tobias Dünnebacke
Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel bekommen den digitalen Produktpass. Am Nutzen scheiden sich die Geister. Bildquelle: Getty Images

Nur die Älteren dürften sich erinnern: Mit dem Wirtschaftswunder der 1950er- und 1960er-Jahre kamen die ersten synthetischen Waschmittel auf den Markt. Inklusive biologisch nicht abbaubarer Phosphate. Schäumende Flüsse und sterbende Fische waren die Folge. Der Gesetzgeber reagierte mit Verboten und Grenzwerten. Die Branche hat seither gelernt, mit Regulierung zu leben – und sie mitzugestalten. Ökologisch gelten moderne Waschmittel als weitgehend unproblematisch.

Und doch steht nun der nächste große regulatorische Umbau an. Die neue Detergenzienverordnung der EU verlangt, dass jedes Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel seine eigene elektronische Akte bekommt, den digitalen Produktpass. So sollen sich Verbraucher im Smartphone-Zeitalter besser und schneller über Inhaltsstoffe, Herkunft und ideale Dosierung informieren können. Was bei Politik und Umweltschützern als neuer Akt der Informationsfreiheit gefeiert wird, löst bei manchem Hersteller Unbehagen aus. Ein neues kosten- und kapazitätenfressendes Bürokratiemonster kann hier keiner gebrauchen. Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) nährt schon jetzt Zweifel daran, ob der zu erwartende Aufwand wirklich im Verhältnis steht. Was also hat es mit der neuen Verordnung (EU) 2026/405 genau auf sich und wird sie wirklich für ein grüneres Regal mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln (WPR) sorgen? Was wie ein technisches Detail klingt, könnte zur größten Zäsur für die Warengruppe seit dem Phosphatverbot werden.

Doch der Reihe nach: Die alte Verordnung stammt aus dem Jahr 2004 und damit aus einer Zeit vor der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie und der Diskussion über Mikroorganismen in Konsumgütern. Probiotische Reiniger, hochkonzentrierte Kapselwaschmittel und Nachfüllsysteme waren damals kaum verbreitet. Die WPR-Branche hat sich also technologisch schneller weiterentwickelt als der Rechtsrahmen.

Gleichzeitig besteht noch immer eine relevante Umweltbelastung durch die eingesetzten Mittel in privaten Haushalten. Das sagt zumindest das Umweltbundesamt. Zwar seien Detergenzien (im Rechtssinn chemische Stoffe, die zum Waschen und Reinigen bestimmt sind) heute überwiegend gut abbaubar, problematisch blieben jedoch ­häufig Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel, Duftstoffe und sogenannte quartäre Ammoniumverbindungen. Das sind oberflächenaktive Chemikalien, die laut Umweltschützern Gewässerorganismen belasten können und die Hersteller vor allem in Desinfektionsmitteln einsetzen.

Was soll sich also konkret ändern? Künftig fallen auch Reinigungsprodukte mit lebenden Mikroorganismen unter die EU-Definition von Detergenzien – etwa Bakterien oder Enzyme, die Schmutz biologisch statt chemisch abbauen. Sie sind als umweltfreundlichere Alternative zu klassischen Reinigern zunehmend gefragt. Für Hersteller solcher Mittel bedeutet das zwei zentrale Neuerungen: Zum einen gelten für diese Produkte künftig EU-weit einheitliche Vorschriften. Zum anderen müssen sie auf der Verpackung exakt angeben, welche Mikroorganismen enthalten sind – und zwar mit der wissenschaftlichen Bezeichnung nach Gattung und Art, etwa „Bacillus subtilis“, statt pauschal von „nützlichen Bakterien“ zu sprechen.

Hinzu kommt ein verbindliches Verbot von Tierversuchen sowie erstmals eigene rechtliche Vorgaben für Nachfüllsysteme, die den wachsenden Markt für Mehrweglösungen absichern sollen. Hersteller dürfen Kennzeichnungsangaben künftig teilweise digital bereitstellen, während zentrale Sicherheitsinformationen weiterhin physisch auf der Verpackung stehen müssen. Die EU räumt lange Übergangsfristen ein: Die Regelung greift erst ab September 2029, bereits im Verkehr befindliche Altware darf unbegrenzt weiterverkauft werden.

Das Kernstück: der DPP

Zu der wichtigsten Neuerung der EU-Verordnung zählt aber der digitale Produktpass (DPP), eine Art elektronischer Steckbrief, der nicht nur dokumentiert, was im Waschmittel drinsteckt, sondern auch, wie das Produkt hergestellt wurde. Ein simpler QR-Code soll so mehr Transparenz für Handel, Verbraucher und Behörden schaffen. Doch ganz so einfach, wie es in der Theorie klingt, wird es aller Voraussicht nach nicht werden. Die eigentliche Hürde ist nicht die Nachhaltigkeit selbst, sondern der Beweis. Wer künftig Waschmittel oder Reiniger in der EU verkaufen will, muss nicht nur ein sauberes Produkt liefern, sondern eine lückenlose Datenspur dazu – im richtigen Format, im geforderten Detailgrad, prüfbar für Einkäufer, Zoll und Aufsichtsbehörden gleichermaßen. Wer diese Datenstruktur nicht hat, hat am Ende auch kein konformes Produkt. Unternehmen kommen deshalb kaum daran vorbei, ihre gesamte Lieferkette neu zu vermessen, zu digitalisieren und mit Zulieferern enger zu verzahnen als bisher – manchem Hersteller graut vor den bürokratischen Hürden, die da auf die Branche zukommen.

Stehen die Kosten im Verhältnis?

Kritik kommt beispielsweise vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW). Verbandsvertreter Bernd Glassl verweist darauf, dass zentrale Detailregeln – etwa zum digitalen Produktpass oder zu Detergenzien mit Mikroorganismen – erst noch von der EU-Kommission konkretisiert werden müssen. In einem Punkt wird er deutlich: Die Beamten in Brüssel hätten es versäumt, eine Kosten-Nutzen-Analyse für den digitalen Produktpass zu erstellen – und dies bis heute nicht nachgeholt. Der IKW hat deshalb 2024 selbst mögliche Kostenszenarien durchgerechnet. Ergebnis: Um eine Dateninfrastruktur für den DPP aufzubauen, kämen auf die im IKW organisierten Wasch- und Reinigungsmittelhersteller einmalig Kosten von 65 Millionen Euro sowie jährlich laufende Kosten von rund 65 bis 190 Millionen Euro zu. „Für uns als Verband stellt sich die Frage, ob der mögliche Aufwand und die geschätzten Kosten für die Unternehmen in einem verantwortbaren Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen stehen“, so Glassl. Der Wert des DPP würde seiner Einschätzung nach von Herstellern überwiegend als sehr gering angesehen.

Das muss im Produktpass stehen

Schaut man sich im Detail an, was Unternehmen zukünftig in der Cloud dokumentieren sollen, wird das Ausmaß der Verordnung sichtbar: Dazu gehören Produktname sowie ein Foto der Verpackung, ergänzt um die Kontaktdaten von Hersteller, ­Importeur und eindeutiger Wirtschaftsakteur-Kennung. Hinzu kommen Angaben zur Rückverfolgbarkeit, ein Verweis auf den Hosting-Anbieter der Datensicherung sowie – sofern relevant – die passenden Zolltarifnummern. Kernstück ist schließlich die Auflistung aller zugesetzten Stoffe, einschließlich Konservierungsstoffe und Mikroorganismen. Der IKW listet einzelne Vorgaben auf, die aus seiner Sicht weit mehr verlangen, als sinnvoll sei – etwa die Pflicht, für jeden Produktpass zusätzlich eine Sicherungskopie bei einem Digitaldienstleister zu hinterlegen oder ein farbiges Abbild vom Etikett als Teil des Produktpasses vorzuhalten. „Der digitale Produktpass wird für die Hersteller von Detergenzien so sehr arbeitsaufwendig und damit teuer werden“, erklärt Glassl gegenüber der Lebensmittel Praxis.

Sorge um Geschäftsgeheimnisse

Bei Procter & Gamble, Hersteller von unter anderem Ariel, Lenor und Meister Proper, setzt man sich nach eigenen Angaben schon intensiv mit den neuen Anforderungen auseinander. Ein großer Teil des Umsetzungsaufwands liege weniger in den Produkten selbst als vielmehr im Aufbau und Betrieb der erforderlichen Daten- und IT-Strukturen, heißt es aus dem Unternehmen gegenüber der Lebensmittel Praxis. Ein Punkt scheint die Strategen beim US-amerikanischen Konsumgüterriesen besonders zu beschäftigen: wie das Unternehmen seine Geschäftsgeheimnisse wahren kann. „Uns ist wichtig, dass Transparenz und der Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen“, heißt es dazu auf Anfrage. Procter & Gamble kritisiert ebenfalls, dass digitale Produktpässe aktuell durch mehrere unterschiedliche EU-Gesetze (etwa zu Ökodesign, Waschmitteln oder Batterien) mit jeweils eigenen Regeln entstehen. „Besser wäre ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes System, damit Firmen ihre Kraft in die Umsetzung statt in die Verwaltung verschiedener Vorschriften stecken können“, heißt es dazu von Procter & Gamble.

Kein Ökolabel

Am Ende bleibt eine nüchterne Bilanz: Der digitale Produktpass an sich ist kein Nachhaltigkeitslabel und kein Garant für ein grüneres Regal. Er ist, in den Worten der Befürworter, ein Infrastrukturprojekt – und die Nutzung der Verbraucher entscheidet über den Wert. „Der DPP schafft die Grundlage für eine neue Qualität der Kommunikation“, ist Alexander König, Senior-Nachhaltigkeitsmanager bei GS1, überzeugt. Ob aus der Datenpflicht ein Instrument für bessere Kaufentscheidungen wird oder nur ein weiterer Compliance-Ordner, hängt davon ab, ob Handel und Marken die neuen Daten in reale Produktverbesserungen und verständliche Kundenorientierung übersetzen.