Widerrede Containern entkriminalisieren – riskant oder Gebot der Stunde?

Hintergrund

Soll das „Containern“, das Retten von Lebensmitteln aus dem Abfall, entkriminalisiert werden? Die Diskussion um die Frage ist neu entfacht.

Mittwoch, 22. Oktober 2025, 07:40 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Benny Dutka, BVLH

„Es darf nicht günstiger sein, Lebensmittel wegzuwerfen“

Von Esra Limbacher, SPD im Bundestag

Esra Limbacher ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag.

Millionen Tonnen genießbarer Lebensmittel landen jedes Jahr im Müll. Wir können nicht ständig über Versorgungssicherheit diskutieren und gleichzeitig dieser massiven Verschwendung tatenlos zusehen. Ich bin dafür, die Diskussion rund um das „Containern“ wieder offen zu führen – und endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Wer Lebensmittel ohne Anwendung von Gewalt aus dem Müll rettet, sollte dafür nicht kriminalisiert werden. Ein eng gefasster Strafausschließungsgrund – ohne Einbruch, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch – wahrt das Eigentum und erspart zugleich unsinnige Verfahren. Das allein wird die Verschwendung nicht stoppen. Der größere Hebel liegt vor der Tonne: Es darf für Supermärkte nicht länger günstiger sein, Lebensmittel wegzuwerfen, als sie zu spenden. Dafür braucht es klare Leitplanken. Überschüsse gehören zuerst zu den Menschen – und wenn das nicht möglich ist, in andere sinnvolle Nutzungen, aber nicht in den Müll. Tafeln und ähnliche Organisationen sollten als karitative Lebensmittelunternehmer anerkannt werden – mit praktikablen, proportionalen Pflichten. Ein klarer Haftungsrahmen muss zudem Rechtssicherheit schaffen, damit Spenden nicht zum Risiko werden. Kurz gesagt: Ja zum Containern – aber noch mehr ja zu einem System, das Spenden privilegiert statt bestraft. Wir müssen verzehrbares Essen endlich wieder als das behandeln, was es ist: wertvoll.

 

„Der Handel darf nicht haftbar gemacht werden“

Von Philipp Hennerkes, BVLH

Philipp Hennerkes ist Geschäftsführer des Bundesverbands des Lebensmitteleinzelhandels.

Das sogenannte Containern zu erlauben, verbessert die Situation um Lebensmittelüberschüsse nicht. Der Blick in Abfallcontainer zeigt, wie komplex das Thema ist: Neben Müll finden sich dort Bruch oder verdorbene Waren. Damit entstehen Risiken, die teils sichtbar, teils aber nicht erkennbar sind. Klar ist: Der Lebensmittelhandel darf nicht haftbar gemacht werden, wenn sich Menschen beim Containern verletzen oder Schäden durch nicht mehr verzehrfähige Ware erleiden. Auch der unbefugte Zugriff auf Firmengelände und Container muss verboten bleiben. Die Annahme, die Entsorgung von Lebensmitteln sei wirtschaftlich interessant, ist ein Mythos. Es entsteht dabei kein steuerlicher Vorteil und auch Entsorgungskosten steigen immer stärker. In den Abfalltonnen der Märkte finden sich so gut wie nie sicher verzehrbare Produkte. Lebensmittel möglichst lange genießbar zu halten und sinnvoll zu verwerten, gehört zum kaufmännischen Selbstverständnis und zur ökologischen wie ökonomischen Verantwortung des Handels. Alle großen Händler in Deutschland haben sich dazu freiwillig im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung verpflichtet. Täglich setzen sie vielfältige Maßnahmen um. Die Abgabe an Tafeln ist ein zentraler Hebel, wenn trotz Planung Überschüsse entstehen. Zusätzliche Potenziale ließen sich durch den Abbau rechtlicher Hürden erschließen.

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