Bundestag muss entscheiden Kommt die Novelle für das Lieferkettengesetz?

Hintergrund

Die Bundesregierung will das Lieferkettengesetz per Novelle entschärfen. Das letzte Wort hat der Bundestag. Die Gesetzes-Verfechter geben noch einmal alles.

Montag, 20. Oktober 2025, 07:40 Uhr
Thomas Klaus
Protest vorm Kanzleramt: Gegner der LkSG-Novelle machen Druck. Bildquelle: Robert Diendorfer

Franziska Humbert, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei der Menschenrechtsorganisation Oxfam, zeigt sich siegessicher. „Der Kampf ist noch nicht verloren“, sagt sie im Gespräch mit der Lebensmittel Praxis und meint das Ringen um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oft als „Lieferkettengesetz“ abgekürzt. Es nimmt Unternehmer in die Pflicht: Menschenrechtsverletzungen in den globalen Lieferketten sollen abgestellt, die Umwelt geschützt werden. Der Bundesregierung und hier vor allem der CDU/CSU ist das an Bürokratie reiche Lieferkettengesetz ein Dorn im Auge.

Im September stimmte das Kabinett für eine Novelle. Die soll die bisherigen Regelungen massiv entschärfen. Nach diesem Beschluss gibt es keine zwangsweisen Jahresberichte der Unternehmen über ihre eingehaltenen Sorgfaltspflichten mehr. Von 13 einstigen Ordnungswidrigkeiten bleiben nur vier übrig. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll sehr zurückhaltend vorgehen, Bußgelder eingeschlossen. Allerdings: In LkSG-bezogener Arbeit ertrank die Behörde auch zuvor nicht. Auf Anfrage der Lebensmittel Praxis wurden laut BAFA seit Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2023 keine Sanktionen verhängt. 557 Beschwerden gingen ein; 23 Verfahren wurden eingeleitet. 

Klare Anweisung an das BAFA

Der Bundestag muss der Novelle noch zustimmen. Wann genau sich das Parlament damit befassen wird, steht noch nicht fest. Aber das Bundeswirtschaftsministerium will anscheinend schon vollendete Tatsachen schaffen. An das BAFA erging eine Anweisung. Es soll bereits jetzt keine Unternehmensberichte mehr prüfen und bei möglichen Sanktionen äußerst zurückhaltend vorgehen. Im Bürokraten-Deutsch ist von der „Anwendung eines sehr restriktiven Aufgriffsermessens“ die Rede und von Bußgeldern als „letztem Mittel“.

Franziska Humbert und anderen Verfechtern des Lieferkettengesetzes geht das alles viel zu weit und zu schnell. Sie hoffen auf eine Bundestagsentscheidung, die den Kabinettsbeschluss ausbremst. In diesem Sinne erhöhen die LkSG-Anhänger den politischen Druck. Die Initiative Lieferkettengesetz vereint mehr als 90 Organisationen, darunter Oxfam. Im Rahmen ihrer Kampagne „Nimm’s in die Hand. Gewinne ohne Gewissen?“ sammelte sie 210.000 Unterschriften und übergab sie im Bundeskanzleramt. Weitere Aktionen sollen folgen.

Sowohl Befürworter als auch Gegner des scharfen Lieferkettengesetzes schielen mit einem Auge auf Europa. Denn die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) soll später das LkSG ablösen. 

EU-Parlament: Votum zur CSDDD

Bis Juli 2027 könnte die CSDDD in nationales Recht aufgenommen werden. Im Oktober 2025 möchte sich das Europäische Parlament endgültig positionieren. Der sogenannte Omnibus-Prozess mit einem Kompromiss als Ziel läuft noch. Aber nach dem aktuell bekannten Stand haben die Anhänger von lockereren Regelungen Oberwasser. Schon im Juni hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten sogar für eine teilweise deutlichere Abschwächung der CSDDD ausgesprochen als die Europäische Kommission. Die Sorge der LkSG-Verfechter: Die CSDDD werde „dramatisch entkernt“ (Humbert). Derweil setzen die Gegner des scharfen Lieferkettengesetzes genau darauf. 

Schaler Beigeschmack

Meinung von LP-Redakteur Thomas Klaus

Ein Gesetz ohne Sanktionierung? Nach Zahlen der zuständigen Bundesbehörde BAFA folgten auf rund 560 Beschwerden seit Januar 2023 lediglich 23 Ordnungswidrigkeitsverfahren und keine einzige Strafe. Für die Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben ernst genommen und die geforderten Berichte erstellt haben, muss sich das schlecht anfühlen. Auch dann, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten gerne erfüllt haben. Am Ende muss der Bundestag über die LkSG-Zukunft entscheiden. Dass das Bundeswirtschaftsministerium vor dem Parlamentsvotum das BAFA eng an die Leine nimmt, hat einen schalen Beigeschmack. So geht leider weiteres Vertrauen in die Politik verloren.

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