Kritis-Dachgesetz Was die Lebensmittelbranche jetzt wissen muss

Hintergrund

Auf die Branche kommen neue Pflichten zu. Ein Bundesamt überwacht die Firmen und kann Bußgelder verhängen.

Freitag, 27. Juni 2025, 07:40 Uhr
Thomas Klaus
Lebenswichtig: Das Kritis-Dachgesetz erlegt etwa der Lebensmittelindustrie Pflichten auf.

Zweiter Versuch für das Dachgesetz für kritische Infrastrukturen (Kritis): Die Bundesregierung will die Regelungen noch vor der Sommerpause beschließen, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Lebensmittel Praxis sagte. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet unter anderem die Lebensmittelbranche, sich widerstandsfähig zu machen.

Im November 2024 stimmte die damalige Ampelkoalition einem ersten Gesetzentwurf für das Kritis-Dachgesetz zu. Doch nach dem Wahlsieg stoppte die CDU/CSU den weiteren Prozess; sie sah Nachholbedarf.

Das Kritis-Dachgesetz regelt zum ersten Mal den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend. Einer der betroffenen elf Wirtschaftsbereiche, die das tägliche Leben der Menschen bestimmen, ist die Ernährungsbranche.

Das Gesetz verlange eine „strukturierte Risikobewertung“, sagt Markus Weidenauer, Geschäftsführer des Sicherheitsdienstleisters SecCon Group. Unternehmen müssten sich den Regelungen zufolge künftig registrieren und belegen, dass sie ihre besonders gefährdeten Anlagen, Standorte oder Prozesse kennen.

Betreiber der Einrichtungen müssen Mindestanforderungen genügen, nachprüfbare Resilienzmaßnahmen ergreifen und bedenkliche Vorfälle dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) melden. Das Amt führt die Aufsicht und kann Bußgelder verhängen. Weidenauer sagt: „Nicht jede Maßnahme muss kostenintensiv sein. Viel bewirkt bereits das richtige Bewusstsein in der Belegschaft.“

Nationale Risikoanalyse fehlt

Trotzdem: In vielen betroffenen Unternehmen werden die neuen Pflichten Kosten verursachen. Holger Berens, der Vorsitzende des Bundesverbandes für den Schutz Kritischer Infrastrukturen, fordert im Gespräch mit der LP: „Die Lebensmittelwirtschaft braucht finanzielle Unterstützung für den Aufbau eigener Notfallpläne und Lagerhaltungskapazitäten.“

Kim Cheng, Geschäftsführerin bei der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), weist ebenfalls auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft hin: Es fehlten umfassende Folgen- und Kostenabschätzungen. Ohne eine nationale Risikoanalyse sei das Gesetz „für die Wirtschaft nicht fassbar“. Doch diese Analyse stehe noch aus. Immerhin: Die Politik habe nachgebessert, sorge für weniger Bürokratie und vermeide nun doppelte Verpflichtungen.

Verletzliche Gesellschaft

Die Ernährungsbranche ist einer von elf Wirtschaftsbereichen, deren Ausfall existenzielle Folgen hätte. Das Kritis-Dachgesetz betrifft Einrichtungen der kritischen Infra­struktur, wenn diese mindestens 500.000 Menschen versorgen.

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