Interview Parkraumbewirtschaftung Tipps für einen fairen Umgang mit Parkverstößen

Wer als Händler darüber nachdenkt, den Parkplatz von Dritten kontrollieren zu lassen, sollte Vertragsexperten einbinden und mit Bußgeldern kulant umgehen.

Montag, 09. September 2024 - Strategie
Jens Hertling
Artikelbild Tipps für einen fairen Umgang mit Parkverstößen
Bildquelle: WBS Legal

Ist es eine gute Investition, den Supermarktparkplatz von einem Unternehmen betreiben zu lassen?
Christian Solmecke: Das ist eine sehr individuelle Fragestellung und hängt immer auch von der Situation vor Ort ab. Gibt es zu viele Fremdparker, die es Kunden schwer machen, den Supermarkt zu nutzen, oder sonstige Probleme? Dann kann die Überlassung eine sinnvolle Variante sein, um Regeln zur Nutzungszeit aufzustellen und Regelverstöße kontrollieren zu können. Wer sich aber für eine Ausgliederung entscheidet, sollte seine Kunden sehr genau darüber informieren, welche Parkregeln gelten. Die Ausgliederung der Parkplatzbewachung wird nämlich immer wieder auch zum Ärgernis und kann Kunden vergraulen.

Wie ist die rechtliche Konstellation, wenn der Parkplatz vom Händler nicht verpachtet wird, sondern der Kontrollfirma kostenlos überlassen wird?
Wird die Überwachung kostenlos überlassen, so müssen sich die anderen vertraglich vereinbarten Punkte nicht zwingend ändern. In dieser Konstellation ist es aber oftmals so, dass dann die Einnahmen aus den Strafzetteln vom Parkplatzwächter einbehalten werden.

Was muss bei der Vertragsgestaltung zwischen Händler und Bewirtschafter beachtet werden?
Auch dies ist sehr einzelfallabhängig. Es sind viele Fragen zu klären, von den zu übertragenden Leistungen über Vertragsstrafen, Gebühren und Entgelte bis hin zu Haftungs- und Versicherungspflichten. Es muss überlegt werden, welcher Vertragstyp geeignet ist und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Ohne rechtliche Beratung im Einzelfall sollte daher kein Vertrag aufgesetzt und unterschrieben werden.

Welches sind die häufigsten Parkverstöße, die von der privaten Parkplatzkontrolle bemängelt werden?
Dies hängt von der Örtlichkeit ab, die häufigsten Delikte dürften jedoch das Überschreiten der Höchstparkdauer, das Parken ohne gültigen Parkschein/Parkscheibe und das Parken als Nichtkunde sein.

Gibt es eine Kulanzzeit, wenn der Kunde die Parkzeit nur um wenige Minuten überschritten hat?
Zwar gibt es keine allgemeine Kulanzfrist, und in den meisten Parkverträgen sind auch die Parkzeiten als starre Fristen festgelegt, während derer der Kunde zum Parken berechtigt ist. Es gibt jedoch den gesetzlich verankerten Grundsatz, dass Verträge so zu erfüllen sind, wie Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte es erfordern. Da Kunden auf öffentlichen Parkplätzen gewohnt sind, nicht sofort einen Strafzettel zu erhalten, sollte es auch auf privaten Parkplätzen eine Kulanzzeit geben. Wird jedoch bereits nach wenigen Minuten ein Strafzettel ausgestellt, kann dies bei einer Kontrolle als rechtswidrig angesehen werden.