Recht für Azubis Tipps für Azubis

Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrags kommen auf die frisch gebackenen Azubis neue Rechte und Pflichten zu. Eine kurze Übersicht.

Donnerstag, 08. September 2011 - Management
Susanne Klopsch
Artikelbild Tipps für Azubis
Bildquelle: fotolia

Für viele ist es der erste Vertrag, den sie abschließen: Mit dem Start der Ausbildung beginnt für Azubis eine Zeit, in der sie neben neuen Rechten auch ein paar neue Pflichten haben. Der deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf der Seite www.dgb-jugend.de die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Hier eine Übersicht.

Was muss beim Abschluss des Ausbildungsvertrags beachtet werden?
Er muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Entweder unterschreibt der künftige Azubi selbst, ist sie oder er jünger als 18, also nicht volljährig, muss zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter mitunterzeichnen (im Normalfall die Eltern).

Was bedeutet die Probezeit?
Sie dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Wichtig: Während der Probezeit können sowohl Azubi als auch Lehrbetrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen.

Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung woanders fortsetzen. Ist der Betrieb mit dem Weggang nicht einverstanden, brauchen die Azubis allerdings einen gravierenden Grund für die fristlose Kündigung.

Müssen Azubis Überstunden machen?
Die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes müssen in jedem Fall eingehalten werden. Überstunden müssen dem Azubi, heißt es beim DGB, mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.

Wann dürfen Azubis in Urlaub gehen?
Wie viele Urlaubstage dem Azubi zustehen, ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag. Die Auszubildenden dürfen den Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden. Am besten einen schriftlichen Urlaubsantrag, stellen, der Ausbilder muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.

Wie viel Vergütung steht dem Azubi zu?
Das regelt meist der Tarifvertrag. Existiert dieser nicht, muss die Vergütung laut DGB angemessen sein. Das bedeutet: Azubis in einer dualen Ausbildung haben Anspruch auf mindestens 80 Prozent, diejenigen in einer überbetrieblichen Ausbildung auf 55 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung.

Was ist bei einer Abmahnung zu tun?
Damit gibt der Ausbilder zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten des Azubis nicht zufrieden ist. Laut DGB besagt eine Faustregel, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.

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Azubis haben nicht nur Pflichten, sie haben auch ein paar Rechte.

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