Versicherungen Sorgenfrei arbeiten - Sorgenfrei arbeiten: Teil 2

Es muss nicht gleich ein Unwetter sein, das den Edeka-Markt von Ronny Lunze flutete. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann einen immensen Schaden verursachen. Beruhigt kann da sein, wer richtig versichert ist.

Donnerstag, 30. August 2018 - Management
Jochen Schuster
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Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Mit der Absicherung des Gebäudes samt Inhalt ist es oft nicht getan. „Was nützt der Ersatz für den abgebrannten Laden, wenn bis zum Wiederaufbau das Geschäft lahmliegt? Es droht der Ruin“, unterstreicht GDV-Mann Hollberg. Im Fall des Edeka-Kaufmanns aus Bad Harzburg waren es „nur“ drei Wochen. Es kann aber auch sein, dass der Markt aufgrund von statischen Problemen oder Wiederaufbaubeschränkungen viel länger geschlossen bleiben muss. Die Versicherung ersetzt den entgangenen Gewinn, kommt für Löhne auf und übernimmt etwaige Finanzierungs- und Leasingraten, Abnahmeverpflichtungen, Mieten, etc. Hier ist auf eine ausreichende Haftzeit von mindestens 12, besser 18 bis 24 Monate zu achten.

Neben diesen drei „Must-haves“ gibt es noch eine ganze Reihe von weiteren Policen. Sie fallen nicht in die Kategorie „Pflicht“, eher „Kür“:

  • Der Firmenrechtsschutz, auf die beim Streit mit einem Beschäftigten oder dem Vermieter der Immobilie zurückgegriffen werden kann.
  • Eine Elektronikversicherung (etwa Kommunikations-/Sicherheitstechnik), eine Maschinenversicherung (Stapler, Putzmaschinen und anderes mehr) und eine Vermögensschutzpolice, die bei Vermögensstraftaten von Mitarbeitern zum Tragen kommt.

Wer einen eigenen Lieferdienst betreibt, kommt an einer Transport-Versicherung nicht vorbei. Diese übernimmt den Schaden, wenn die Waren auf dem Weg beschädigt werden. Dabei ist es im Übrigen unerheblich, ob diese im eigenen Fahrzeug transportiert werden oder in einem Miet-Wagen.

Ein Spezialfall sind Umweltschäden. Die sind im Einzelhandel zwar eher selten, können aber trotzdem kostspielig werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch einen Schaden an der Ölheizung Stoffe austreten, die Grund und Boden verschmutzen. Selbst zu umweltrelevanten Vermögensschäden (etwa aus der Verletzung von Fischereirechten) kann es kommen. Der Händler ist auch dann verantwortlich, wenn er den Schaden nicht selbst verursacht hat. Darunter versteht man die sogenannte Gefährdungshaftung: Er haftet allein aus dem Besitz der Anlage. Wenn es hier keinen Schutz als Teil der Betriebshaftpflichtpolice gibt, dann hilft eine spezielle Umwelthaftpflichtversicherung.

Ronny Lunze hat das Hochwasser halbwegs unbeschadet überstanden. Nach zwei, drei Monaten lagen die Umsätze wieder auf dem Niveau von vor der Flut. Zwischendurch wurde er von Rechnungen beinahe erschlagen, ohne Vorschuss von der Versicherung hätte der Edeka-Kaufmann das nicht stemmen können. Sein Rat: Intensiv recherchieren, was an dem eigenen Standort schon mal passiert ist – und vor allem, was passieren könnte.

Interview mit Volker Helmhagen - „Jährlich checken lassen“

Volker Helmhagen, Leiter Produkt- und Markt-Management Schaden, bei der Nürnberger Versicherung, über den richtigen Schutz für Händler.

Es ist nicht einfach für Händler, sich der Gefahren für ihre Geschäftstätigkeit bewusst zu werden. Was hilft aus Ihrer Erfahrung?
Volker Helmhagen: Das einfachste ist ein Betriebsrundgang. Während der Händler dem Versicherungsberater seine Geschäftsbereiche vorstellt, kommen sie automatisch auch darüber ins Gespräch, was dem Unternehmer die größten Sorgen bereitet. Hier kann der Vermittler ansetzen und aufzeigen, welche Lösungen eine Versicherung bieten kann.

Ist der selbstständige Einzelhändler mit dem Trio aus Betriebshaftplicht, Geschäftsinhalts- sowie Betriebsschließungs-Versicherung halbwegs auf der sicheren Seite?
Ja, damit sind die wichtigsten Bereiche abgedeckt. Bei Ansprüchen Dritter zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung sogar im Millionenbereich. Sein Hab und Gut ist mit der Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Bei einer Schließung des Betriebs beispielsweise aufgrund von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern erhält er finanziellen Ersatz von der Betriebsschließungs-Versicherung. Darüber hinaus kann eine Transport- oder Maschinenversicherung sinnvoll sein. Ob dieser Versicherungsschutz nötig ist, sollte bei einer individuellen Beratung geklärt werden.

Ein großes Problem ist, die Versicherungssumme bei der Betriebshaftpflichtversicherung festzulegen. Das Risiko ist schließlich eher abstrakt. Als Minimum werden immer wieder drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden genannt. Kommt das hin?
Drei Millionen Euro sind gut. Wir befürworten jedoch fünf Millionen Euro, das ist momentan der Standard. Wir empfehlen daher jedem Händler, mal wieder einen Blick in seine bestehende Police zu werfen. Oft existieren noch Versicherungen aus D-Mark-Zeiten mit viel zu niedrigen Versicherungssummen. Außerdem sind heutzutage weit mehr Leistungen inklusive zum Beispiel Umweltschäden.

Aus Ihrer Erfahrung: Sind Händler generell eher über- oder unterversichert?
Oft stellen wir im Schadenfall eine Unterversicherung fest. Nicht nur wie oben in der Betriebshaftpflichtversicherung beschrieben, sondern vor allem auch in der Geschäftsinhaltsversicherung. Die Werte von vor einigen Jahren sind meistens zu niedrig.

Neue Geschäftsbereiche wie beispielsweise Nonfood, hochwertige Einrichtung, mehr Waren, teure Kassensysteme, neue Maschinen und vieles mehr binden viel Kapital. Das gilt es ausreichend abzusichern, um nach einem Schaden auch die volle Summe zu erhalten. Am besten jährlich checken lassen, denn Werte ändern sich.