Versicherungen Sorgenfrei arbeiten

Es muss nicht gleich ein Unwetter sein, das den Edeka-Markt von Ronny Lunze flutete. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann einen immensen Schaden verursachen. Beruhigt kann da sein, wer richtig versichert ist.

Donnerstag, 30. August 2018 - Management
Jochen Schuster
Artikelbild Sorgenfrei arbeiten
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Der Becher Buttermilch , der aus der Kühlung schwappt. Das Glas mit Tomatensauce, das vom Regal fällt. Die Flasche Grauburgunder, die sich in den Gang ergießt. Alles ärgerlich. Aber richtig böse wird es, wenn bei den anschließenden Wischarbeiten eine Kundin ausrutscht. Und dann auch noch das Warnschild, das auf die Rutschgefahr hinweisen sollte, nicht auffällig genug platziert war. Wenn es „gut“ läuft, ist nur der weiße Rock der Frau verschmutzt und muss gereinigt werden. Im schlimmsten Fall rückt der Krankenwagen an. Und der Ärger geht erst richtig los.

Gut, wer sich in solch einem Fall dank der richtigen Versicherung um die finanziellen Folgen des Sturzes nicht sorgen muss. Denn die können für den Händler teuer werden – wenn nicht gar existenzbedrohend. „Im Geschäftsalltag lauern überall böse Überraschungen“, mahnt Nils Hellberg vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Sei es die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters, eine fehlerhafte Maschine oder ein schweres Unwetter.“

Ein solches traf Ende Juli 2017 Edeka-Kaufmann Ronny Lunze aus Bad Harzburg. Nach drei Tagen Dauerregen trat der örtliche Fluss, die Radau, über die Ufer. „Das Wasser kam von überall“, erinnert sich der 40-Jährige, der das E-Center erst im Oktober 2016 übernommen hatte. „Ein Viertel des Marktes war überschwemmt, wir hatten drei Wochen geschlossen, die letzten Probleme wurden erst nach einem Jahr behoben“, berichtet der Händler. Der Gesamt-Schaden lag im Millionen-Bereich, es mussten allein Waren im Wert von 180.000 Euro entsorgt werden. Ronny Lunze hatte Glück im Unglück: Als Neu-Selbstständiger hatte er sich ein Jahr zuvor für eine Art „Rund-um-Sorglos-Paket“ in Sachen Versicherungsschutz entschieden. Aber: „Durch das Hochwasser habe ich gelernt, auch Themen ernst zu nehmen, die man gerne vernachlässigt – zum Beispiel Versicherungen.“

Um sorgenfrei arbeiten zu können, bieten die Assekuranzen dem selbstständigen Einzelhändler – neben den rein „privaten“ Policen für Krankheit, Rente oder Berufsunfähigkeit – alle Arten von geschäftlicher Absicherung an. Nicht alle sind nötig oder sinnvoll. Einfache Regel: Wenn es um die Existenz geht, dann ist es ein Muss.

Betriebshaftpflicht
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das gilt im privaten Bereich genauso wie im Geschäftsleben: Die junge Frau, die im Laden ausgerutscht ist, hat sich den Arm gebrochen. Sie kann längere Zeit nicht arbeiten, hat starke Schmerzen, muss über Monate behandelt werden. Diese Art von Versicherung tritt bei allen Arten von Ansprüchen der Kunden ein, die gegenüber dem Marktbetreiber oder seinen Mitarbeitern geltend gemacht werden. Sie übernimmt Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten), Vermögensschäden als Folge eines Personen- bzw. Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall).

Geschäftsinhaltsversicherung
Nicht nur das (eigene) Gebäude sollte gegen Schäden versichert sein, sondern auch dessen Inhalt: Den Einbrechern hat es nicht gereicht, den teuren Champagner und die Computer mitzunehmen. Sie walzten auch noch die restliche Büroeinrichtung nieder und kippten diverse Regale im Laden um. Anderer Fall: Feuer, Unwetter oder Überschwemmungen hinterlassen wie im Fall von Ronny Lunze böse Verwüstungen. Die Policen ersetzt sowohl den Wert der gestohlenen/zerstörten Produkte sowie Vorräte als auch die Kosten, die aus dem Vandalismus entstanden sind. Die Einrichtung wird zum Neuwert, die Waren in der Regel zum Netto-Einkaufspreis versichert.

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