Alternative zu Zucker & Co. Stevia

Nach der Zulassung als Lebensmittel will Stevia jetzt auch hierzulande neue Verwender gewinnen. Neben extrem hoher Süßkraft zeichnet sich der Stoff durch weitere Pluspunkte aus: Er ist rein pflanzlich und hat null Kalorien.

Donnerstag, 26. Januar 2012 - Warenkunden
Rosemarie Maßfeller
Artikelbild Stevia

Seit dem 2. Dezember 2011 ist es amtlich: Die aus der Stevia-Pflanze isolierten Steviolglycoside sind von der EU als Lebensmittelzusatzstoffe (Süßungsmittel) zugelassen. Vorausgegangen war die Unbedenklichkeitsbeschei-nigung durch die Europäische Kommission für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Auf die Freigabe von Stevia haben Lebensmittel- und Getränkeindus-trie hierzulande lange gewartet: Denn der neue Süßstoff ist nicht nur für Verbraucher eine Alternative zu den anderen bisher bereits zugelassenen Süßungsmitteln sowie Zucker & Co., sondern der Newcomer kann jetzt auch offiziell zum Süßen einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt werden. Beispielsweise bieten Alkoholfreie Getränke, Molkereiprodukte, Süßwaren, Brotaufstriche oder auch Speiseeis eine breite Palette für innovative Rezepturen. Hier können langjährige Erfahrungen aus dem Ausland von Nutzen sein: Denn Stevia-Produkte werden zum Beispiel in Amerika, Asien oder auch in Australien schon seit Jahren erfolgreich verkauft bzw. in der Lebensmittel- bzw. Getränkeproduktion eingesetzt.

Auch in der Schweiz ist der pflanzliche Süßstoff seit längerem erlaubt und in Supermärkten erhältlich; Frankreich hatte bereits vor etwa einem Jahr als erster EU-Staat per Dekret die vorläufige Zulassung ausgesprochen. In Deutschland war Stevia ebenfalls schon vor dem Stichtag 2. Dezember erhältlich – allerdings nicht als Lebensmittel. Übers Internet, in Bioläden und Reformhäusern wurden die überwiegend in China hergestellten Produkte aus rechtlichen Gründen als „Badezusatz“ oder „Dentalkosmetik“ deklariert verkauft. Qualität und Zusammensetzung der Produkte waren allerdings fraglich. Anwender bemängelten beispielsweise den oftmals bitteren Beigeschmack und hatten Probleme mit der richtigen Dosierung.

Empfohlene ADI

Mit der Zulassung von Stevia als Lebensmittel hat sich das nun zum Vorteil der Verbraucher geändert: Die Hersteller müssen jetzt bei der Produktion mit dem neuen Süßstoff festgelegte Qualitätskriterien erfüllen. Das heißt für den Verbraucher: Er bekommt ein qualitativ besseres Produkt mit hohem Reinheitsgrad. Angeboten wird Stevia als Streusüße, Tabs, Sticks oder auch als flüssige Varianten.

Lebensmittel- und Getränkehersteller, die Stevia zum Süßen ihrer Produkte verwenden, müssen darüber hinaus gewährleisten, dass die von der EFSA als unbedenklich erklärte tägliche Aufnahmemenge ADI (= Acceptabele Daily Intake) von 4 mg pro Kilogramm Körpergewicht nicht überschritten wird. Ganz entbehrlich wird der normale Haushaltszucker damit nicht, denn mit dieser Menge lassen sich nicht alle Produkte optimal süßen. Es ist also davon auszugehen, dass die Hersteller in ihren Rezepturen auch einen Mix aus Zucker und Stevia einsetzen werden.

Bilder zum Artikel

Bild öffnen Experten trauen Stevia ein hohes Umsatzpotenzial zu.
Bild öffnen Stevia-Blätter ähneln denen der Minze. Getrocknet sind sie 20 bis 30 Mal süßer als Zucker.
Bild öffnen In den getrockneten Blättern der Stevia-Pflanze stecken acht verschiedene Zuckerverbindungen.
Bild öffnen Stevia gibt es für den Verbraucher als Streusüße, Tabletten, Sticks oder in flüssiger Form.

Weil Branchenbeste mehr erreichen!