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Erzeugercode
Immer mehr Verbraucher wollen wissen, woher die Eier stammen. Mit dem Erzeugercode, der Printnummer auf dem Ei, hat der Verein für kontrol- lierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) dieses erste Rückverfolgbarkeitssystem der Lebensmittelwirtschaft geschaffen. So müssen alle Eier in der EU mit diesem Code versehen sein. Er gibt Auskunft über die Haltungsform, das Herkunftsland und den Erzeugerbetrieb:
- Haltungsform Die erste Ziffer steht für die Haltungsform: 0 = Ökologische Erzeugung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung, 3 = Käfighaltung (in Deutschland: Kleingruppenhaltung).
- Länderkennzeichen Zwei Buchstaben stehen für den EU-Mitgliedstaat, in dem das Ei produziert wurde, zum Beispiel: DE = Deutschland, NL = Niederlande, AT = Österreich.
- Erzeugerbetrieb Jedem Erzeugerbetrieb ist eine individuelle siebenstellige Nummer zugewiesen, z. B.: 0512341: Die beiden ersten Ziffern stehen für das Bundesland (z. B. 05 = Nordrhein-Westfalen, 13 = Mecklenburg-Vorpommern), die dritte bis sechste für den Betrieb und die siebte für den jeweiligen Stall.
Auf der Seite www.was-steht-auf-dem-ei.de kann man die Herkunft des Eies anhand des Erzeugercodes über eine Suchmaske erfragen. In dieser Datenbank sind alle durch KAT kontrollierten Eier aus Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologischer Erzeugung aus ganz Europa erfasst. Eier aus Kleingruppenhaltung sind nicht KAT-zertifiziert und somit nicht in der Datenbank.
Klasse A
Egal aus welcher Haltungsform, im Handel gibt es nur Eier der Güteklasse A. Sie steht für „frisch“. Die Eier haben strenge Qualitätskontrollen durchlaufen. Sie dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt, nicht haltbar gemacht oder unter 5 Grad Celsius gekühlt worden sein.
Gewichtklassen
Eier werden in unterschiedlichen Gewichtsklassen angeboten:
- „XL“ – „sehr groß“ (mehr als 73 g)
- „L“ – „groß“ ( 63 bis unter 73 g)
- „M“ – „mittel“ (53 bis unter 63 g)
- „S“ – „klein“ (weniger als 53 g)
Stichtage
- Diese Stichtage sind gesetzlich vorgeschrieben:
- MHD von Eiern: 28 Tage nach dem Legen
- Bis zum 9. Tag nach dem Legen (MHD minus 19 Tage): die Bezeichnung „extra“ oder „extra frisch“ ist z. B. auf einer Banderole erlaubt. Danach muss die Banderole entfernt werden.
- Bis zu 21 Tage nach dem Legen (MHD minus 7 Tage) dürfen Eier ungekühlt verkauft werden (gilt seit März 2016). Danach muss der Händler sie aus dem Verkauf nehmen.
Kennzechnung
Auf Kleinverpackungen müssen folgende Pflichtangaben stehen: Güteklasse A, Gewichtsklasse, MHD, Haltungsform, Name und Anschrift des Verkäufers, Anzahl der verpackten Eier, Packstellennummer, Verbraucherhinweis „Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren“ sowie die Erläuterung des Erzeugercodes.