Nach einem Beschluss des 13. Senats müsse bei Fleisch, das einer Sauerstoffhochdruckbehandlung zur Stabilisierung der roten Farbe unterzogen worden ist, der Kunde informiert werden. Verpacktes, behandeltes Frischfleisch werde bereits mit dem Hinweis „unter Schutzatmosphäre verpackt“ versehen. Ein Lebensmitteleinzelhändler hatte geklagt. Das Gericht gab jedoch der Lebensmittelkontrolle recht, die dem Unternehmer vorgeworfen hatte, behandeltes Fleisch ohne Hinweis angeboten und somit den Kunden in die Irre geführt zu haben. „Fehlt eine Kenntlichmachung, liegt eine Irreführung vor, weil die Verbrauchererwartung durch die bloße ‚Frischeoptik? enttäuscht werden kann“, so das Gericht.
Thekenfleisch Hinweispflicht
Unverpacktes Fleisch aus der Bedientheke darf ab sofort nur mit einem Hinweis auf eine vorherige Behandlung verkauft werden. Dies teilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht heute in Lüneburg mit.
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