Auch das sogenannte Sampling, also die kostenlose Abgabe von Tabakproben, ist dann nicht mehr erlaubt; ausgenommen von dieser Regel werden offenbar Zigarren.
Einen Kompromiss werde es, so der Bundesverband des Tabakwareneinzelhandels (BTWE), nach für E-Zigaretten geben. Diese Produktkategorie soll vom Werbeverbot ausgenommen werden, solange die Vorgaben von Paragraf 21 des Tabakerzeugnisgesetzes eingehalten werden (keine Werbung mit Gesundheitsargument, keine Ansprache von Jugendlichen und andere). Um E-Zigaretten zu regulieren, soll stattdessen ein eigenes Gesetz entworfen werden, das insbesondere die Produktsicherheit und den Schutz der Konsumenten betrifft. Einen Zeitplan dafür gibt es bislang nicht. Die Fraktionen müssen diese Ergebnisse im November bestätigen.