Die Kommission hat beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Italien erhoben und geltend gemacht, dass Italien eine zusätzliche Verkehrsbezeichnung für Schokoladeerzeugnisse eingeführt habe. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Europäische Union eine vollständige Harmonisierung der Verkehrsbezeichnungen von Kakao- und Schokoladeerzeugnissen vorgenommen hat, um die Einheit des Binnenmarktes zu gewährleisten. Die Bezeichnung „Reine Schokolade" sehe das EU-Recht nicht vor. Wenn Schokolade einen Anteil von höchstens 5 Prozent an anderen pflanzlichen Fetten als Kakaobutter enthalten, bleibt ihre Bezeichnung unverändert, aber ihr Etikett muss den speziellen Hinweis „enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette" in Fettdruck aufweisen.
EuGH Angabe „Reine Schokolade" nicht zulässig
In einem Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass die in Italien gängige Bezeichnung „Reine Schokolade" nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.
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