Die Europäische Union will ihre Öko-Verordnung überarbeiten. EU-Agrarkommissar Christoph Hansen kündigte am Organic Day eine Revision der EU-Öko-Verordnung 2018/848 an. Die AöL begrüßt das und will die Verordnung „zukunftsfähig“ machen.
Der auch als Europäischer Bio-Tag bekannte Organic Day am 23. September ist ein jährlicher Aktionstag, der die Leistungen und Bedeutung der ökologischen Landwirtschaft in Europa würdigt und feiert.
Herbaria-Urteil mit weitreichenden Folgen
Laut AöL haben vor allem rechtliche Unklarheiten aus dem sogenannten Herbaria-Urteil die Überarbeitung ausgelöst. Im Oktober 2024 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das EU-Bio-Logo nur verwendet werden darf, wenn das Produkt vollständig den Vorgaben der EU-Verordnung 2018/848 entspricht. Es reicht nicht aus, dass die Produktionsstandards eines Drittlandes als gleichwertig gelten. Die tatsächliche Einhaltung der EU-Vorgaben ist entscheidend.
Die Firma Herbaria Kräuterparadies hatte ein Produkt namens Blutquick mit dem EU-Bio-Logo versehen. Es enthielt unter anderem nicht-pflanzliche Vitamine und Eisengluconat. Das ist der EU-Verordnung zufolge nicht zulässig, sofern diese Zusätze nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Herbaria hatte erfolglos argumentiert, dass ein vergleichbares Produkt aus den USA mit denselben Zusätzen das EU-Bio-Logo tragen durfte.
Präzisere Kriterien für Behördenuntersuchungen gefordert
Die Europäische Kommission will nach eigener Darstellung die Verordnung vereinfachen, ohne sie zu deregulieren. Anne Baumann, geschäftsführende Vorständin der AöL, kommentiert das Vorhaben mit den Worten: „Die angekündigte Revision der EU-Öko-Verordnung bietet die wichtige Gelegenheit, bestehende Unklarheiten und Schwächen in der Verordnung zu identifizieren und konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen.“
Simone Gärtner aus dem AöL-Rechtsteam fordert: „Um mehr Rechtsklarheit und Praxisnähe bei der Anwendung der Verordnung zu schaffen, sollte die Kommission präzisere Kriterien für das Auslösen behördlicher Untersuchungen auf Grund von Rückstandsfunden schaffen.“ Zudem setzt sich die Organisation für eine praxisgerechtere Regelung für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Bio-Verarbeitung ein.
AöL fordert Fristverlängerung für Importregelungen
Ein weiterer Punkt betrifft die Importregelungen. Johanna Stumpner aus dem AöL-Rechtsteam erklärt: „Die Frist für die Vereinbarung der Handelsabkommen bis Ende 2026 ist für viele Drittländer kaum realistisch. Eine Verlängerung ist wichtig, um den internationalen Bio-Handel nicht zu gefährden.“ Die Organisation plädiert außerdem dafür, dass die Anreicherung mit natürlicherweise nährstoffreichen Bio-Zutaten klar zuzulassen und Salz aus dem Geltungsbereich der Bio-Verordnung gestrichen wird.
Entlastung von Bio-Betrieben wichtiges Thema
Der Revision ging die EU-Initiative Fit for Future (F4F) voraus. In deren Rahmen prüfte die EU im Jahr 2024 die Öko-Verordnung 2018/848 auf Bürokratiepotenziale. Die AöL brachte nach eigenen Angaben praxisnahe Vorschläge ein. Viele dieser Vorschläge flossen in den Abschlussbericht der Kommission vom 17. Oktober 2024 ein.
Auf dieser Grundlage forderte Deutschland im EU-Agrarrat einen Aktionsplan zur Entlastung von Bio-Betrieben. Dieser Aktionsplan soll klarere Regeln und weniger Doppelkontrollen bringen. Laut AöL unterstützen 17 Mitgliedstaaten diesen Vorstoß.