Belgisches Schweinefleisch Certus und QS verlängern Vertrag

Belgisches Schweinefleisch aus dem Certus-System kann auch im nächsten Jahr in das QS-System geliefert und mit dem QS-Prüfzeichen gekennzeichnet werden. Die gegenseitige Anerkennung zwischen der QS Qualität und Sicherheit GmbH und Belpork als Standardinhaber des belgischen Certus-Prüfsiegels wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.

Donnerstag, 13. Dezember 2012 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Ab 1. Januar 2013 gilt auch Sauenfleisch, das von Tieren aus dem Certus-  oder Codiplan-Plus-Betrieben (haben sich verpflichtet, übergesetzliche Normen einzuhalten) stammt, als QS-fähig. „Wir freuen uns, dass wir zu einer Einigung gekommen sind und die Zusammenarbeit mit Belpork im nächsten Jahr fortsetzen", erklärte QS-Geschäftsführer Dr. Hermann Josef-Nienhoff. „Für unsere Systempartner ist der belgische Markt eine wichtige Bezugsquelle für Schweine- und Sauenfleisch. Mit der jetzigen Einigung sichern wir auch im nächsten Jahr die Warenverfügbarkeit von lückenlos qualitätsgesicherten Produkten."

„Mit der Vertragsunterzeichnung besiegeln QS und Belpork ihre bewährte, seit 2004  andauernde Zusammenarbeit", so René Maillard, Manager vom Belgian Meat Office in Brüssel. Deutschland ordert rund ein Drittel seiner Schweinefleisch-Einfuhrmengen in Belgien. Auf der anderen Seite sind 90 Prozent der Certus-Ausfuhren für den deutschen Markt bestimmt. Der nun unterzeichnete Vertrag beinhaltet unter anderem die Einbeziehung von Lebendvieh-Transporten.

Vereinbart wurde darüber hinaus, ein Antibiotika-Monitoring für alle Schweine haltenden Betriebe, die QS-fähige Tiere vermarkten, aufzubauen. Auch bei der Festlegung von Umfang und Inhalt der Audits in Schlacht- und Zerlegebetrieben wurde man sich einig: Die Audits in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben erfolgen unter der Berücksichtigung der Zusatz-Anforderung des Febev-Plus-Standards (umfasst übergesetzliche Normen auf der Schlacht- und Zerlegestufe). Schließlich verpflichten sich die Certus-Systemteilnehmer, nur Futtermittel bestimmter Standards (z. B.  Ovocom-GMP, GMP+, FSA oder QS) zu   verwenden.