Eine europaweite einheitliche Kennzeichnungspflicht die Haltungsbedingungen betreffend existiert derzeit nur bei rohen Schaleneiern, nicht jedoch bei eihaltigen Lebensmitteln. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten schlägt vor, die Haltungsform in Klammern direkt hinter der Ei-Zutat aufzuführen. Bsp.: Zucker, Milch, Butter, Ei (Bodenhaltung), Mehl.