Ob Lastwagenfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Marktmanager; wer im Jahr unzählige Kilometer fährt, ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Wer davon ausgeht, dass umfangreiche Versicherungen und Firmenwagenrichtlinien das Unternehmen im Schadensfall vor Kosten schützen, macht es sich zu einfach. Sie befreien den Arbeitgeber beispielsweise nicht von der Pflicht der Führerscheinkontrolle. „Viele Unternehmen glauben, es reiche aus, sich vor dem erstmaligen Überlassen des Dienstwagens den Führerschein des neuen Außendienstmitarbeiters zeigen zu lassen und diesen zu kopieren. Sie erfahren als Arbeitgeber aber nicht automatisch, wenn Ihr Mitarbeiter die Fahrerlaubnis seitdem möglicherweise abgeben musste“, erklärt Frederik C. Köncke, Managing Director EMEA Crisis Management bei Towers Watson (Re)Insurance Brokers. Wer seinen Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stelle, stünde in der Pflicht, regelmäßig Führerscheinkontrollen durchzuführen und diese entsprechend zu dokumentieren, betont der Experte für Krisenmanagement und -prävention.
Grundlage hierfür ist § 21 StVG (Absatz 1 Ziffer 2), wonach sich der Halter eines Kraftfahrzeuges strafbar macht, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder dem das Führen eines Fahrzeuges verboten ist. Dabei reicht Fahrlässigkeit aus. „Im Sinne einer Krisenprävention gehört die Führerscheinkontrolle dazu“, sagt Köncke.
Konsequenzen hat eine mangelnde Kontrolle auch für den Versicherungsschutz. Der Versicherungsvertrag wird meist mit dem Arbeitgeber geschlossen. Verursacht ein führerscheinloser Arbeitnehmer z.B. mit dem Dienstwagen einen Unfall und der Arbeitgeber kann keinen Nachweis für regelmäßige Führerscheinkontrollen vorweisen, kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen.
Wichtig ist daher, im Unternehmen ein Kontrollsystem zu installieren für eine regelmäßige Prüfung auf Gültigkeit der Führerscheine aller Mitarbeiter mit Zugang zu Firmenfahrzeugen. Zweimal jährlich sollten die Führerscheine gesichtet und diese Kontrollen dokumentiert werden. Gibt es bei Mitarbeitern Auffälligkeiten wie eine erhöhte Anzahl von Ordnungswidrigkeiten durch z.B. Geschwindigkeits- oder Parkdelikte, wird die Prüfung in kürzeren Abständen empfohlen (einmal pro Quartal).
Ein hilfreiches Tool hierfür ist die elektronische Führerscheinkontrolle mit Hilfe eines aufgebrachten Chip. Bei diesem System bekommt jeder Fahrer sein eigenes elektronisches Siegel auf den Führerschein geklebt. Der Fahrer hat ab dann die Möglichkeit, seine Fahrerlaubnis an einer Prüfstation (firmenintern oder öffentlich) einzulesen und wird über das Siegel identifiziert. Die angebotenen Systeme umfassen u. a. die individuellen Benachrichtigungen der Fahrer, die zentrale Dokumentation der Kontrollen, den Versand von Warnungen sollte eine Prüfung vom Fahrer versäumt worden sein sowie ein umfassendes Reporting.