Jedes Jahr das gleiche Spiel: Die Arbeitnehmer im Einzelhandel fordern lauthals mehr Geld, die Arbeitgeber halten sich vornehm zurück. Nach langen Tarifverhandlungen wird eine Einigung erzielt – die sich im Geldbeutel der Beschäftigten bemerkbar macht. Und sich ebenso auf der Kostenseite der Unternehmen niederschlägt. Hier wichtige Begriffe und mögliche Konsequenzen im Überblick:
Verhandlungspartner: Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter einer Branche verhandeln in einem bestimmten Gebiet (Bsp. Südwestfalen). Meist sitzen Vertreter des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaft an einem Tisch. Sie handeln einen Tarifvertrag aus, der örtlich und zeitlich begrenzt ist. Wer z. B. bei der Rewe in München arbeitet, unterliegt dem dortigen Tarifvertrag, obwohl der Sitz der Zentrale in Köln ist. Große Firmen, wie (früher) Karstadt oder Kaufhof, können auch eigene Tarifverträge aushandeln.
Inhalte: Es geht nicht nur um Löhne und Gehälter, sondern auch um Arbeitszeiten und -bedingungen, Zuschläge, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder Altersvorsorge. Von den Abschlüssen profitieren erst einmal nur die Mitarbeiter, deren Arbeitgeber tarifgebunden sind. (Viele Unternehmen sind aus der Tarifbindung ausgeschert. Wenn solche Nicht-Mitglieder aber entscheidend weniger bezahlen, ist das sittenwidrig).
Laufzeiten: Die Verträge gelten meist nur ein, maximal zwei Jahre. Ein Kompromiss: Die Arbeitgeber wollen möglichst lange Laufzeiten, um sicher planen zu können. Die Arbeitnehmer streben kurze Zeitspannen an, um schnell von einer möglichen Verbesserung der Konjunktur profitieren zu können.
Einigung: Eine Annäherung wird oftmals erst nach zähen Verhandlungen erreicht. Sechs bis acht Runden, bei denen sich die Kontrahenten persönlich treffen, sind nach den Erfahrungen von Brancheninsidern durchaus üblich.
Warnstreiks: Können sich beide Seiten nicht einigen, organisieren die Gewerkschaften Warnstreiks. Allerdings besteht eine Friedenspflicht, nach der im laufenden Tarifvertrag und einen Monat danach Streiks tarifwidrig sind.
Schlichtung: Wenn sich die Parteien nicht einigen können, kann ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Wenn beide Tarifparteien diesem Verfahren zugestimmt haben, setzen sie sich erneut mit einem neutralen Schlichter an einen Tisch. Scheitert die Schlichtung, kommt es meist zu Streiks und eventuell zu Aussperrungen. Doch egal, welcher Weg gegangen wurde: Am Ende steht immer der neue Tarifvertrag.
Bild .Die Mitarbeiter im Handel spüren die Folgen der Tarifverhandlungen unmittelbar – in ihrem Geldbeutel.