Denkbar seien Formulierungen wie „essbar bis zum Tag …“ oder „voller Genuss bis …“. Er will aber die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angekündigte Studie abwarten, deren Ergebnisse am 27. März präsentiert werden sollen. Goldmann: „Sollte sich herausstellen, dass Verbraucher Verständnisschwierigkeiten mit der jetzigen Definition haben, muss eine Neudefinition gefunden werden.“ Aus dem Europaparlament kommt der Vorschlag, die bisher übliche Angabe des MHD („mindestens haltbar bis …“) um das z. B. bei Hackfleisch vorgeschriebene Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis …“) zu ergänzen. Doch nach Erkenntniss en des BVL wissen Verbraucher mit dem MHD sehr wohl etwas anzufangen. Es sei daher weniger eine Frage des Begriffs. „Es kommt vielmehr auf seine Handhabung durch Verbraucherinnen und Verbraucher an. Information über Sinn und Zweck des MHD ist daher besser als Umbenennung“, meint BVL-Sprecher Christian Böttcher. Die Diskussion um das MHD greife auch deswegen zu kurz, weil in den Haushalten am häufigsten Obst und Gemüse weggeworfen werde. Für diese Produktgruppe sei aber gar kein MHD vorgeschrieben. Das MHD wird auch nach Einschätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) von vielen Verbrauchern korrekt eingeordnet. Deswegen sieht BVE-Geschäftsführer Peter Feller keinen Bedarf zur Änderung des Begriffes: Zielführender sei, die Aufklärung über die Bedeutung des MHD zu intensivieren.
Lebensmittelverluste Muss der MHD-Begriff überarbeitet werden?
Aus der Sicht von Hans-Michael Goldmann (FDP), Vorsitzender des Ernährungsausschusses des Deutschen Bundestages, könnte eine präzisere Formulierung des nach seiner Ansicht missverständlichen Begriffs des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) helfen, das Wegwerfen von Nahrungsmitteln einzudämmen.
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