Widerrede Green-Claims-Richtlinie – Bürokratie-Monster oder notwendiger Verbraucherschutz?

Hintergrund

Die EU-Kommission überlegt, ihren Vorschlag für die Green-Claims-Richtlinie zurückzuziehen. Braucht es die Regeln gegen Greenwashing?

Freitag, 05. September 2025, 07:40 Uhr
Ines Maier, Ramona Pop
Bildquelle: Rödl und Partner, Verbraucherzentrale Bundesverband

„Den nötigen Behördenapparat haben wir nicht“

Von Ines Maier, Rechtsanwaltskanzlei Rödl und Partner
Ines Mayer
Ines Maier ist als Rechtsanwältin spezialisiert auf die Bereiche Produkt-Compliance, ESG, Green Claims​​.

Ein Aus für die Green-Claims-Verordnung wäre positiv zu bewerten, da es dann keine Überschneidungen mit der bereits verabschiedeten EmpCo-Richtlinie (Anm. d. Red.: Empowering Consumers) gäbe. Beide Richtlinien erscheinen nicht optimal aufeinander abgestimmt, sollen ohne Umsetzungsspielraum umgesetzt werden – eine große Herausforderung. Auch in der EmpCo-Richtlinie wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Aussagen nur gemacht werden dürfen, wenn tatsächlich eine anerkannte, herausragende Leistung vorliegt. Die Green-Claims-Verordnung ist strenger, da sie vorschreibt, dass jede Umweltaussage vorab zertifiziert werden muss.

Das erfordert einen Behördenapparat, den wir in Deutschland noch nicht haben. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie Frankreich ist der Wettbewerb hierzulande bisher nicht staatlich kontrolliert, sondern wird von Interessen- und Verbraucherverbänden überwacht. Wenn wir alle Umweltaussagen zertifizieren müssten, wäre das ein enormer bürokratischer und auch zeitlicher Aufwand. Es wäre sinnvoller, bei der EmpCo-Richtlinie zu bleiben. Viele Juristen sagen, dass wir mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb jetzt schon alle notwendigen Möglichkeiten haben, um vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen. 

 

„Wir brauchen klare Vorgaben für Hersteller“

Von Ramona Pop, Verbraucherzentrale Bundesverband
Ramona Pop
Ramona Pop ist seit Juli 2022 Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die studierte Politikwissenschaftlerin gehörte von 2001 bis 2021 dem Abgeordnetenhaus von Berlin an; von 2006 bis 2009 als stellvertretende Fraktionsvorsitzende und von 2009 bis 2016 als Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. Von 2016 bis 2021 war sie Bürgermeisterin von Berlin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Der Markt wimmelt von fragwürdigen Werbeaussagen, die Nachhaltigkeit versprechen. So ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum möglich, tatsächlich umweltfreundliche Produkte zu erkennen. Wir brauchen klare Vorgaben, wie Hersteller grüne Werbeaussagen belegen müssen, bevor sie ihr Produkt auf den Markt bringen. Weniger und vor allem zuverlässige Werbeversprechen wären für Verbraucherinnen und Verbraucher von Vorteil.

Kein Unternehmen ist gezwungen, mit Nachhaltigkeit zu werben. Aber wenn sie es tun, müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Werbeaussagen verlassen können. Die Green-Claims-Richtlinie könnte so zu mehr Ehrlichkeit und Transparenz führen. Davon profitieren letztlich auch Unternehmen, die tatsächlich einen Beitrag für weniger Umweltbelastung leisten. Die Bundesregierung sollte sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Verhandlungen zur Green-Claims-Richtlinie fortgesetzt werden.

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