Kartellrecht Regeln für Wettbewerb

Wirtschaftsminister Philipp Rösler will das Kartellrecht reformieren. Unternehmen und Verbraucher profitieren davon. Trotzdem gibt es Kritik an den Vorschlägen.

Donnerstag, 25. August 2011 - Management
Sonja Plachetta
Artikelbild Regeln für Wettbewerb
...und Dr. Peter Schröder, wettbewerbsrechtlicher Experte des HDE.

Vom Wettbewerb profitieren Verbraucher und Unternehmen – wenn er denn in der Praxis funktioniert. Um das zu gewährleisten, hat Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler Eckpunkte für die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegt. Seine Vorschläge, die das deutsche Kartellrecht mehr an das europäische angleichen sollen, stoßen aber nicht nur auf Gegenliebe. Drei geplante Änderungen stehen im Mittelpunkt der Novelle – und der Kritik.

  •  1. Ein Unternehmen soll Röslers Eckpunkten zufolge erst ab einem Marktanteil von 40 Prozent als marktbeherrschend gelten. Bisher war ein Drittel die entscheidende Größe. Wenn ein Unternehmen seine Marktmacht nachweislich missbraucht, wird das Bundeskartell als letzte Möglichkeit (ultima ratio) die Erlaubnis erhalten, Unternehmen zu entflechten. Eine Zerschlagung nur aufgrund der Größe soll es aber nicht geben. Dr. Peter Klocker, Vizepräsident des Bundeskartellamts, hält diese Änderung für sinnvoll. Sie sei jedoch keine Neuerung, sondern eine Präzisierung der derzeitigen Rechtslage. Schon nach dem geltenden Recht gebe es Maßnahmen, um eine Zuwiderhandlung abzustellen. Dass es viele Entflechtungen geben wird, glaubt Klocker nicht: „Das dürfte sehr selten der Fall sein.“ Beim HDE hört man das gern. Röslers Vorgänger Rainer Brüderle hatte noch angekündigt, Konzerne wegen wirtschaftlich bedenklicher, marktbeherrschender Stellung zerschlagen zu lasse n – auch ohne nachgewiesenen Missbrauch. Negative Eingriffe in die Wettbewerbsprozesse wären nach Ansicht des HDE die Folge gewesen. Der jetzigen Änderung stimmt Dr. Peter Schröder, wettbewerbsrechtlicher Experte des HDE, zu: „Die sehr eingeschränkten Möglichkeiten, eine Entflechtung anzuordnen, liegen auch im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen, denn Marktmacht ist keine Frage der Unternehmensgröße.“
  • 2. Künftig sollen Verbraucherverbände weitreichende Klagemöglichkeiten eingeräumt bekommen. Es soll möglich sein, bei Kartellen finanzielle Vorteile abzuschöpfen, die einzelne Konsumenten wegen der Geringfügigkeit des Schadens bisher nicht einklagen konnten. Profitieren würden bei erfolgreicher Klage allerdings nicht die Verbraucher, sondern der Staat. Er bekäme das Geld aus der so genannten Vorteilsabschöpfung. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) die Möglichkeit zu Sammelklagen. Die schließt Röslers Entwurf jedoch aus. Peter Schröder vom HDE hält schon die jetzt geplante Verbandsklagebefugnis für verfehlt. Das GWB solle die Freiheit des Wettbewerbs schützen und sei kein Verbraucherschutzgesetz. „Außerdem ist es grundsätzlich falsch, davon auszugehen, dass jeder Kartellrechtsverstoß zwingend mit einer Schädigung der Verbraucher verbunden ist“, fügt er hinzu. Für Peter Klocker ist dagegen die private Kartellrechtsd urchsetzung eine sinnvolle Ergänzung zur behördlichen durch das Kartellamt. Er sieht eher ein Problem im Interessenkonflikt zwischen privaten Schadensersatzklagen und dem Kronzeugenprogramm des Bundeskartellamts. „Mögliche Schadensersatzklagen dürfen Kartellsünder nicht davon abschrecken, sich als Kronzeugen dem Bundeskartellamt zu offenbaren, um einen Erlass oder eine Absenkung des Bußgeldes zu erreichen. Denn ohne Kronzeugen würden erheblich weniger Kartelle aufgedeckt, die überhaupt erst Grundlage für private Schadensersatzklagen sind“, erläutert Klocker.
  • 3. Das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis soll zum Ende des Jahres 2012 auslaufen. Der HDE sieht durch diese Rücknahme die Freiheit des Wettbewerbs gestärkt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) setzt sich dagegen für den Erhalt des Verbots ein, um einen fairen Wettbewerb im LEH zu sichern und den Preiskampf zu entschärfen. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hat in einem Brief an Philipp Rösler erklärt, er halte ein Auslaufen der Regelung für „nicht akzeptabel“. Sonnleitner befürchtet, dass von der Niedrigstpreisstrategie des Lebensmittel-Einzelhandels auf Dauer auch Gefahren für die Qualität von Lebensmitteln ausgehen.

Die Gesetzesänderung soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

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Bild öffnen Was von den geplanten Änderungen des Kartellrechts zu halten ist, erläutern für die LEBENSMITTEL PRAXIS der Vizechef des Bundeskartellamts, Dr. Peter Klocker...
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