UTP-Richtlinie Phase Faktencheck

Der Zeitplan steht, die Umsetzung der UTP-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Der politische Apparat ist angelaufen – und die Lobby-Schlacht läuft vor der Lesung im Bundestag auf Hochtouren.

Sonntag, 13. September 2020 - Management
Christina Steinhausen
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Julia Klöckner hat sich durchgesetzt. Sie, die Bundeslandwirtschaftsministerin, die CDU-Frau aus Rheinland-Pfalz, dem Land der Reben und Rüben, hat sich „federführend“, wie immer wieder betont wird, um die Umsetzung der Richtlinie 633/2019 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette gekümmert. Sie, nicht er, der Bundeswirtschaftsminister, CDU-Kollege aus dem Saarland: Sozusagen Nahe (der Fluss entspringt im Saarland, ist aber federführend in Rheinland-Pfalz unterwegs) statt naheliegend.

Wirtschaftsministerium beteiligt
Merkels Allzweckwaffe Altmaier (der Mann war schon Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramts, Bundesfinanzminister, Bundesumweltminister, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), begnügt sich für sein Haus mit der Beteiligung. Ist das Bescheidenheit oder Bauernschläue? Altmaier ist Profi, einer, der weiß, dass man Fehler am besten die anderen machen lässt und bloß nicht in eine Schlacht ziehen sollte, die man nicht gewinnen kann. Was, wenn es am Ende heißt, gut gemeint, aber nicht gut gemacht? Gut gezielt, aber nicht getroffen? Was, wenn sich am Ende mehrere Goliaths die Hände reiben und den Bauern ein Bärendienst erwiesen wurde?

Milliardenmarkt betroffen
Von den Fragen zu den Fakten: Die Ernährungsbranche in Deutschland (knapp 180 Milliarden Euro Umsatz 2018) zählt mehr als 600.000 Beschäftigte in rund 6.000 zumeist kleinen und mittelständisch geprägten Betrieben. Das Lebensmittelangebot umfasst rund 170.000 Produkte. Der deutsche Einzelhandel ist der wichtigste Absatzkanal für die Ernährungsindustrie, gefolgt vom Außer-Haus-Markt. Wachstumsmotor ist der Export – jeder dritte Euro wird im Ausland verdient. Wichtigster Absatzmarkt ist der EU-Binnenmarkt.

Länder und Verbände betraut
Die Umsetzung der UTP-Richtlinie soll durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes erfolgen. Mit Frist 7. August 2020 endete die Länder- und Verbändeanhörung. Von der Möglichkeit, Stellung zu nehmen, machten 7 von 16 Bundesländer Gebrauch. Am 12. August hatten zudem die Verbände Gelegenheit, per Videokonferenz an einer mündlichen Anhörung teilzunehmen. Von den 45 eingeladenen Verbänden haben 12 nicht teilgenommen (siehe Text S. 30 unten). Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Gesetzentwurf nun in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesjustizministerium angepasst. Er wurde bislang nur innerhalb der fachlich betroffenen Bundesministerien beraten.

Handelspraktiken betrachtet
Das parlamentarische Verfahren wird erst nach dem für den 23. September 2020 geplanten Kabinettsbeschluss eingeleitet. Die erste Lesung im Bundestag ist für Ende November vorgesehen. Das Gesetz zur Umsetzung der UTP-Richtlinie soll im März 2021 in Kraft treten.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsfraktionen vereinbart, dass Richtlinien grundsätzlich 1:1 umgesetzt werden sollen. Hinzu kommt, so teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Nachfrage der LP mit, dass die Richtlinie auf Brüsseler Ebene ausführlich und kontrovers beraten worden sei. Für das „gefundene Ergebnis“ würden „gute Gründe“ sprechen. So fänden sich auf der sogenannten grauen Liste Praktiken, die weiter möglich bleiben, wenn sie zuvor klar und eindeutig vereinbart worden seien. Denn hierbei handele es sich um Vereinbarungen, die auch für die Lieferanten von Vorteil sein können. Zum Beispiel könnten Werbekostenzuschüsse kleineren Hersteller helfen, die nicht über die Möglichkeit verfügen, selbst für ihre Produkte zu werben.

Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der UTP-Vorgaben wird bei der in Bonn ansässigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegen, bestätigt das Landwirtschaftsministerium gegenüber der LP. Die Begründung: „Die UTP-Richtlinie verbietet in ihrem Anwendungsbereich bestimmte Verhaltensweisen, ohne dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachzuweisen wäre. Ihr Ziel ist der Schutz der Erzeuger, nicht der Schutz des Wettbewerbs insgesamt.“

Einvernehmen betont
Bei Entscheidungen über Verstöße werde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aber das Bundeskartellamt einbinden. „Es ist vorgesehen, dass solche Entscheidungen nur im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt getroffen werden können“, heißt es auf Nachfrage der LP.

Da ist es wieder: Das Prinzip Nahe statt naheliegend. Für Berliner Verhältnisse nahezu geräuschlos ist die Entscheidung zugunsten der BLE und damit gegen das Bundeskartellamt gefallen. Zum Jahreswechsel 2019/2020 schien das Rennen noch offen, Zitate von Kartellamtschef Andreas Mundt in den Medien zeigten, dass sich er und sein Haus inhaltlich mit der Materie beschäftigten. Doch dann tauchte das Thema UTP-Richtlinie im Kartellamt nicht mehr auf. „Federführend“ wird die dem Klöckner-Ministerium unterstellte BLE werden.

EU-Staaten betrachtet
Wie läuft das in den anderen EU-Staaten? In Kroatien, Lettland, Litauen, Polen und Slowenien obliegt die Durchsetzung der UTP-Richtlinie komplett oder teilweise den Wettbewerbsbehörden. Zum Redaktionsschluss war in fünf weiteren Mitgliedsstaaten die Wettbewerbsbehörde als Durchsetzungsbehörde in der Diskussion. Im Agrarstaat Frankreich wird mit der dem französischen Wirtschaftsministerium unterstellten DGCCRF zudem zwar nicht die das Kartellrecht durchsetzende Autorité de la Concurrence, wohl aber eine allgemeine Marktordnungsbehörde UTP-Durchsetzungsbehörde.

Zum Redaktionsschluss begrüßte Julia Klöckner ihren französischen Amtskollegen Julien Denormandie im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach – im Anschluss an den informellen EU-Agrarministerrat, der zuvor im rheinischen Koblenz stattgefunden hatte. Zum Auftakt des EU-Agrargipfels hatten dort circa 1.200 Menschen, angeführt von 16 Traktoren, für die europäische Agrarwende demonstriert. Die Lobbyschlacht läuft.