Das Bundesagrarministerium teilte mit: „Es ist sehr schade, dass die Länder nicht in der Lage waren, einen verfassungskonformen Vorschlag zu beschließen.“ Im Ziel sei man sich jedoch mit den Ländern völlig einig: Die Haltungsformen der Zukunft sind die Boden-, Freiland- und Biohaltung. Der Bundesratsbeschluss lasse sich nach Auffassung des Innen- und Justizministeriums als Verfassungsressorts aber nicht realisieren. Hintergrund sei der gebotene Bestandsschutz.
Einer Initiative von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zufolge sollte es für Härtefälle noch eine Übergangsfrist bis 2025 geben. Eine Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit einer Übergangsfrist bis 2035 war im September im Bundesrat gekippt worden. Ministerin Ilse Aigner wollte daraufhin keinen neuen Vorschlag vorlegen.