Easycash Strafe für Schwester-Unternehmen

Wegen der unzulässigen Weitergabe von Kontodaten hat der NRW-Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper eine Geldstrafe von 60.000 Euro gegen den Zahlungsabwickler Easycash verhängt.

Montag, 12. September 2011 - Sortiment-Nachrichten
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Easycash habe einem Schwesterunternehmen Angaben über Kontonummer, Bankleitzahl sowie Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen übermittelt. Bei der Easycash-Schwester, die Kunden- und Bonusprogramme anbietet, waren die Daten statistisch ausgewertet worden. „Easycash hat Rohdaten aus der Hand gegeben, ohne klare Vorgaben über die Verwendung zu machen", sagte Bettina Gayk, Sprecherin des Datenschutzbeauftragten. Rund 400.000 Zahlungsverkehrsdaten zu Kontoverbindungen seien übermittelt worden.

Der oberste NRW-Datenschützer erklärte, wer Zahlungsvorgänge quasi als Treuhänder für Einzelhandelsunternehmen abwickle, müsse besonders sorgfältig mit diesen Daten umgehen. „Er darf so sensible Daten über Zahlungsverhalten und Kontoverbindungen, die durchaus auch Profilbildungen erlauben würden, nicht für andere Zwecke an Dritte übermitteln."

Easycash mit Sitz in Ratingen bei Düsseldorf organisiert Lastschriftverfahren bei der EC-Kartenzahlung für Einzelhändler. Das Unternehmen wickelte 2010 mehr als eine Milliarde Transaktionen in Deutschland ab und ist nach eigenen Angaben Marktführer.

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