Die Vermarktung als Freiland-Eier sei somit ein Verstoß gegen EU-Vorschriften. Die bemängelten Eier dürfen nachträglich nicht als Bodenhaltungsware umdeklariert werden. Sie landen als „Aufschlagseier“ in der Kuchen- und Nudelproduktion. Die niederländischen Behörden wurden informiert. Die Inverkehrbringer sind anhand der Betriebsnummer auf den Verpackungen leicht zu identifizieren.
In Niedersachsen gibt es 4 Mio. Legehennen. Etwa 80 Prozent der Tiere sind derzeit wegen der Vogelgrippe-Gefahr schon länger als zwölf Wochen im Stall. Per Zusatzetikett auf den Verpackungen werden die Eier als Bodenhaltungsware gekennzeichnet. In Baden-Württemberg wurde die Stallpflicht für einen Tag vom Landwirtschaftsministerium ausgesetzt und danach wieder verlängert. Auf diese Weise gelten sie für weitere zwölf Wochen als Freilandeier.