Recht Vegane Milch- und Käsealternativen: Welche Bezeichnungen erlaubt sind

Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Juni 2017 entschieden. Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung „Milch“ Produkten vorbehalten ist, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“.

Donnerstag, 05. Oktober 2023 - Regalplatz
Bettina Röttig
Artikelbild Vegane Milch- und Käsealternativen: Welche Bezeichnungen erlaubt sind
Bildquelle: Rebecca Orlov/Unsplash

Hintergrund war eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie „Veggie-Cheese“ oder „Cream“, weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin. Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel – manche Pflanzenprodukte dürfen Milchbegriffe im Namen führen. Es geht dann um „Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist“ oder bei denen „die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden“. Ein Beispiel: „Kokosmilch“. Was genau auf der Liste steht, variiert aber je nach Sprachraum. Tofu und Soja jedenfalls seien dort nicht aufgeführt, betonten die Richter.

Die Tatsache, dass es für Hersteller veganer oder vegetarischer Fleisch- oder Fischalternativ-Produkte keine vergleichbaren Auflagen gebe wie bei veganer „Milch“, wertete der EuGH nicht als Problem. Es handle sich nun einmal um ungleiche Erzeugnisse, die unterschiedlichen Vorschriften unterlägen. Der Deutsche Bauernverband forderte: „Da (...) zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel“ auf den Markt komme, müsse der Gesetzgeber die Regeln auch hier verschärfen.

Der Milchindustrie-Verband zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Der heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte“, erklärte Geschäftsführer Jörg Rieke.

Tofutown betrachtet sich mit seinem Anliegen, pflanzliche Milch-, Butter- und Käseprodukte auch so bezeichnen zu dürfen, trotz der Entscheidung des EuGH im Verfahren als „Sieger der Herzen, weil wir so viel positives Feedback erhalten haben und niemand den Sinn der gesetzlichen Regelung wirklich versteht“, so Bernd Drosihn, Geschäftsführer von Tofutown. Die Tofubutter dürfe im Gegensatz zur Erdnussbutter auch weiterhin offiziell nicht Butter heißen. Der Europäische Gesetzgeber sei gefragt, die Verordnung im Sinne einer klimafreundlicheren und ökologischeren Sichtweise zu ändern, so die Forderung.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt sieht das europäische Urteil zur Bezeichnung veganer Lebensmittel als gutes Signal für die Verbraucher. "Neue Produkte, die herkömmliche tierische Produkte nachempfinden, sollten eine eigene Kennzeichnung haben", sagte der CSU-Politiker. Er bekräftigte, dass dies wie jetzt schon für Milch auch für Fleisch- und Fischprodukte europäisch geregelt werden solle. In Deutschland berät laut Ministerium daneben auch eine Kommission über Bezeichnungen veganer und vegetarischer Lebensmittel. Sie habe sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahresende einen Leitsatz für das Lebensmittelbuch zu formulieren. Dieses beschreibt für rund 2.000 Lebensmittel die Herstellung und Beschaffenheit, die üblicherweise von dem Produkt erwartet werden. Der Kommission gehören Vertreter von Verbrauchern, Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensmittelüberwachung an.

Dieser Artikel wurde erstmals am 14.06.2020 auf www.regalplatz.com veröffentlicht.