Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Juni 2017 entschieden. Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung „Milch“ Produkten vorbehalten ist, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“.