Parkplatzbewirtschaftung Mit moderner Technik gegen Dauerparker

Eine Parkplatzkontrolle durch externe Dienstleister ist für viele Händler die Lösung gegen Nicht-Kunden und Dauerparker. Denn der Dienstleister kann unnötig belegten Parkplätzen entgegenwirken. Das trägt zur Kundenzufriedenheit bei. Diese Systeme sind im Einsatz.

Mittwoch, 02. Dezember 2020 - Regalplatz
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Mit moderner Technik gegen Dauerparker
Bildquelle: Lianhao Qu on Unsplash

Meist betrifft das Problem mit Dauerparkern und Nicht-Kunden Standorte in Ballungsgebieten. Hier wird also die ohnehin schwierige Parksituation weiter verschärft. Große Probleme mit Fremdparkern hatte zum Beispiel der selbstständige Rewe-Kaufmann Ulrich Budnik von Rewe Homberg & Budnik in Dortmund. Er ist überzeugt von der Lösung durch externe Dienstleister (siehe Interview unten).

An Standorten, an denen die externe Parkplatzkontrolle durchgeführt wird, gibt es laut der Rewe Group überwiegend positive Reaktionen von Kunden. Denn die finden nun ausreichend Parkplätze. Dennoch wird die Parkplatzbewirtschaftung bisher bei nur 3 Prozent der Rewe- und Penny-Filialen eingesetzt. Die Gebühren für die Knöllchen erhält allein der Dienstleister. Der Markt selbst zieht keinen finanziellen Vorteil daraus.

Der Lebensmittel-Discounter Norma entscheidet auch individuell, an welchen Standorten externe Kontrollen eingesetzt werden. "Die Entscheidung zur Überwachung des Parkraums vor unseren Filialen liegt bei den jeweiligen Niederlassungen und wird vor der Einführung im Einzelfall sehr genau geprüft", heißt es aus dem Unternehmen. "Beauftragt wird sie nur dann, wenn es vor Ort dauerhaft Probleme mit 'Fremdparkern' gibt und damit unseren Kunden nicht ausreichend Parkplätze für ihren Einkauf zur Verfügung stehen."

Problem lösen (lassen)

Lösungen für die Parkplatzbewirtschaftung bieten Unternehmen wie Fair parken und Loyal Parking. Im Auftrag der Eigentümer überwachen sie die Einhaltung der jeweiligen Regeln. Je nach Wunsch wird die so genannte manuelle Kontrolle mit Parkscheibe eingesetzt oder die automatisierte in Form von Kennzeichensensorik.

Bei der manuellen Kontrolle drehen die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen ihre Runden über den Parkplatz, notieren händisch fehlende Parkscheiben oder überschrittene Zeiten und verteilen Knöllchen.

Dennoch bevorzugen die Parkplatzbesitzer laut Loyal Parking eher die automatisierte Kontrolle mittels Kennzeichensensorik: Dabei werden Kameras an Laternen, Pfosten und Fassaden angebracht, sodass Autokennzeichen aus möglichst jeder Perspektive erfasst werden können. Damit kann allerdings nur die Parkdauer festgestellt werden, nicht ob jemand einkauft oder eine Parkscheibe auslegt. Die Parkraumüberwachung mit Kamera ist in Deutschland bislang noch kein etabliertes Verfahren, denn es wurde erst vor knapp über einem Jahr eingeführt.

"Es wird sich etablieren", ist sich Sami Issa, Geschäftsführer Expansion Loyal Parking, sicher. "Durch die Kennzeichensensorik verlagert sich nämlich das emotionale Verhalten, weil der Kunde das Knöllchen nicht direkt auf dem Parkplatz erhält, sondern per Post", erklärt Issa. "Natürlich sind viele zunächst verärgert. Aber bis man den Markt erreicht hat, um sich beim Mitarbeiter an der Kasse zu beschweren – der ja gar nichts mit dem Knöllchen zu tun hat – verfliegt dieser Ärger für gewöhnlich." Zudem seien Kontrolleure auf dem Parkplatz nicht gern gesehen. Auch vom Handel. Denn es wirke, als würden sie auflauern, so Issa.

Wie hoch dürfen die Gebühren für Knöllchen sein?

Nach Informationen des ADAC liegt das Verwarngeld auf privaten Parkplätzen wie dem eines Supermarktes zwischen 15 und 30 Euro. Im öffentlichen Raum bewegt sich das Verwarnungsgeld beim Parken ohne Parkschein laut Bußgeldkatalog zwischen 10 und 30 Euro, bei Überschreiten der Parkzeit zwischen 20 und 40 Euro.

Wenn die Allgemeine Geschäftsbedingungen aber unangemessen von der gesetzlichen Regelung abweichen, sind sie nach § 307 Absatz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unwirksam. Es kommt damit auf die städtische Gebühr an, die die jeweilige Stadt für einen Strafzettel wegen Falschparkens festsetzt. Bei fünf bis zehn Euro städtischer Gebühr dürften somit nur zehn bis 20 Euro für eine Vertragsstrafe verlangt werden. Eine Summe, die mehr als das Doppelte der städtischen Gebühr beträgt, wäre unverhältnismäßig hoch.

Voraussetzung für einen rechtsgültigen Vertragsschluss für die Parkplatzkontrolle ist laut dem ADAC eine eindeutige Beschilderung. Also muss klar ausgewiesen werden, was Verstöße wie ein fehlender Parkschein oder eine Zeitüberschreitung kosten. "Laut Rechtsprechung werden an die Sichtbarkeit der Beschilderung keine großen Anforderungen gestellt – den Parkenden wird vielmehr zugemutet, sich nach entsprechenden Schildern umzuschauen und diese auch zu lesen", so der ADAC.

Kameras in Velbert und Dortmund

Parken ohne Parkscheibe ist jetzt auch beim Netto Marken-Discount in Velbert möglich. Der Standort ist Teil eines Pilotprojekts. Dort hat der Dienstleister Parken & Management ein Kamerasystem mit Kennzeichenerfassung eingeführt.

"Wir erfassen das Kfz-Kennzeichen an der Ein- und Ausfahrt, um die Parkdauer zu ermitteln. Die Auslage einer Parkscheibe ist somit nicht mehr notwendig", erklärt Werner Nuoffer, Geschäftsführer von Parken & Management, die neue Parkplatzbewirtschaftung.

Loyal Parking nutzt dieselbe Technologie bei Rewe Homberg & Budnik in Dortmund: Die aufgenommenen Daten werden dabei elektronisch dokumentiert und übermittelt. Nur Dauerparker werden zur Kasse gebeten. Dazu wird der Halter des betroffenen Fahrzeugs automatisch ermittelt, postalisch über den Parkverstoß informiert und erhält gleichzeitig eine Zahlungsaufforderung. Findet kein Verstoß statt, werden die Daten aus dem System gelöscht, sobald das Auto den Parkplatz wieder verlässt.

Datenschutz

Bei der Datenverarbeitung hat sich der Dienstleister an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu halten. So darf sich jeder, dessen Daten erhoben wurden, gegen die Verarbeitung seiner Daten Einspruch erheben. Dies geschieht nach Artikel 21 Absatz 1 auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1. Demnach sind Dienstleister dazu verpflichtet, die erhobenen Daten für die externe Parkplatzkontrolle zu löschen, sobald das Kraftfahrzeug den betroffenen Parkplatz ohne Zuwiderhandlung gegen die AGB verlässt.

Schrittweise einführen

Gleich, für welche Methode der Parkplatzbewirtschaftung man sich entscheidet: Der Kunde braucht Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen. Deshalb empfehlen die Dienstleister, die Parkraumüberwachung schrittweise einzuführen. Das heißt, zunächst werden auffällige Hinweistafeln aufgestellt, die auf die begrenzte Parkdauer aufmerksam machen. Auf echte Knöllchen wird in dieser Einführungsphase verzichtet. Stattdessen bekommt der Langzeitparker einen Zettel, mit dem er darauf hingewiesen wird, dass er die künftig erlaubte Parkdauer überschritten hat. Nach der Vorlaufzeit werden diese Hinweiszettel durch offizielle Strafzettel ersetzt.

Dabei sollte sich die Dauer der kostenfreien Parkzeit nach den Umständen richten. Kunden benötigen häufig eine längere Parkdauer, wenn zu dem Parkplatz auch Friseure, Ärzte oder Gastronomie gehören.

Mit einer kulanten Stornierungsregelung kommen externe Dienstleister Kunden entgegen, die einmal vergessen haben, die Parkscheibe ordnungsgemäß einzulegen. Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, kann die Zahlungsaufforderung fallen gelassen werden. Als Nachweis gilt zum Beispiel ein Kassenbeleg des Einkaufs.

24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche ermöglichen Kamerasensoren die Parkraumüberwachung.

"Nicht-Kunden kriegen ihr Fett weg"

Ulrich Budnik, Inhaber von Rewe Homberg & Budnik in Dortmund, gibt Einblicke in die Parkraum-Problematik und seine Lösung, bei der ihm Loyal Parking geholfen hat.

LP: Warum haben Sie die externe Dienstleistung für die Parkplatzkontrolle eingeführt?

Budnick: Um Kunden die Parkplätze freizuhalten, die ihnen zustehen. Durch die Lage ist unser Rewe-Parkplatz sehr beliebt bei Nicht-Kunden. Die parken ihr Auto nur, um in der näheren Umgebung feiern zu gehen. Und es gibt Kunden, die zwar bei uns eine Kleinigkeit kaufen, dann aber das Auto stehen lassen und ewig woanders sind.

Wie reagieren die Kunden?

Es ist häufiger vorgekommen, dass Nicht-Kunden ihr Auto bei mir abstellen, um einen trinken zu gehen. Wenn die dann (alkoholisiert) bei ihrer Rückkehr ein Knöllchen am Auto finden, gehen sie oft gleich zum Markt und erfinden die wildesten Geschichten, um ungeschoren aus der Sache rauszukommen.

Wie gehen Sie mit verärgerten Kunden um?

Ich gebe ihnen die Nummer des Dienstleisters, damit der die Angelegenheit klärt. Der Rewe-Markt hat mit den Knöllchen im Grunde nichts zu tun.

Gibt es eine Kulanzregelung bei Ihnen?

Ja, Strafzettel können für nichtig erklärt werden. Aber klare Regelungen gibt es dafür nicht. Man muss jedes Mal individuell entscheiden, ob ein Strafzettel gerechtfertigt ist oder nicht.

Welche Lösungen gegen Nicht-Kunden gibt es?

Zum einen gibt es die Parkscheibe, die funktioniert für uns aber nicht. Damit kommt der Markt nicht weiter. Dann gibt es noch Bodensensoren. Wenn ein Auto darüber parkt und der Motor warm ist, schlägt der Sensor an. Das funktioniert aber schon dann nicht, wenn ein Auto parkt, aber der Motor nicht über dem Sensor ist. Also wenn man nun rückwärts einparkt anstatt vorwärts. Und der Porsche hat den Motor ja immer im Kofferraum. Außerdem klebt oder schraubt man die Sensoren auf den Boden. Das sieht oft nicht schön aus, und eine Stolperfalle ist es obendrein.

3 Kameras erfassen die Kennzeichen der Autos, die auf Budniks Rewe-Parkplatz fahren. Die Aufnahmen lassen bei den leidigen Dauerparkern keine faulen Ausreden mehr zu.

 Was empfehlen Sie Ihren Kollegen dann?

Für mich funktioniert die automatisierte Parkplatzkontrolle. Die Lösung mit dem neuen Kamerasystem (drei Kameras) ist meiner Meinung nach die sinnvollste. Sie ist zuverlässig, und die Kunden können eindeutige Fotoaufnahmen eher nachvollziehen als Behauptungen mit Zeitstempel.

Welches Limit für die Parkdauer halten Sie für zu kurz?

Die Parkdauer auf eine Stunde zu limitieren, finde ich zu knapp. Meiner Erfahrung nach kann ein Einkauf schon mal länger dauern. Außerdem muss man bedenken, welche Gebäude in der näheren Umgebung stehen. Wenn gegenüber dem Markt ein Krankenhaus oder eine Praxis ohne Parkplatz steht, ist eine Stunde auch hier viel zu wenig Zeit.

Alternativen zu externen Dienstleistern für die Parkplatzkontrolle:

  • Parkscheinautomaten ermöglichen die Zeiterfassung per Knopfdruck. Sie gelten laut § 43 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Verkehrszeichen. Nach § 39 Absatz 1 dürfen sie nur dort stehen, wo es besondere Umstände erfordern. Im Falle von Supermarkt oder Discounter sind diese Umstände in einer Zufahrtskontrolle begründet, die unberechtigtes Parken verhindern soll. Also müssen sich die Kunden auch auf diesem privaten Parkplatz an die Regeln der StVO halten und nach dem Parken einen Parkschein lösen. Dieser muss gut sichtbar im Auto platziert werden. Wird er das nicht, verhält sich der Kunde rechtswidrig und hat mit einer Vertragsstrafe zu rechnen. Denn das Vorhandensein eines Tickets wird regelmäßig von Angestellten des Parkplatzes kontrolliert. Der bundeseinheitliche Verwarnungs- und Bußgeldkatalog sieht aus Gründen der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer für Halt- und Parkverstöße genau festgelegte Regelsätze vor. Ist ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf man laut § 13 Absatz 1 der StVO ebenfalls nur bis zur angegebenen Höchstdauer parken, in diesem Fall mit einer Parkscheibe.
  • Schrankenanlagen, die laut § 43 Absatz 1 der StVO ebenfalls als Verkehrszeichen gelten, verhindern den Zutritt per Kraftfahrzeug auf einen Parkplatz, bis der Kunde einen Knopf an der Kontrollsäule betätigt. So erhält er zunächst ein Parkticket, anschließend hebt sich die Schranke und er kann auf den Parkplatz fahren. Um den Parkplatz wieder verlassen zu können, muss der Parkschein an einem Automaten bezahlt und an der Schranke eingeführt werden. Verstreicht zwischen dem Bezahlvorgang und der Abreise zu viel Zeit, muss der Kunde erneut zum Automaten und den restlichen Betrag zahlen.