Mit diesem Urteil hob das Oberlandesgericht Köln eine Entscheidung des Landgerichts auf (Az.: 6 U 159/11). Das Landgericht hatte in erster Instanz eine Verwechslungsgefahr mit Ritter Sport ("Quadratisch, praktisch, gut") der Firma Ritter aus Waldenbuch gesehen und den Vertrieb bis auf weiteres untersagt.
In der zweiten Runde des Schokoladenstreits vertrat das Oberlandesgericht jedoch eine andere Auffassung. Demnach wird der Gesamteindruck der Tafeln weniger durch die Form als vielmehr durch die für Milka typische lila Farbgestaltung und den bekannten Schriftzug mit der lila Kuh bestimmt.
Kraft Foods/Ritter Sport Quadratische Milka-Tafeln zulässig
Quadratische Milka-Schokolade-Tafeln können nach einem Gerichtsurteil nicht mit den Produkten von Ritter Sport verwechselt werden und sind deshalb zulässig.
