Gerade bei rechtlichen Vorgaben zu Hygienevorschriften für Lebensmittel beeinflusst Europa erheblich die deutsche Gesetzgebung. Denn die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Unionsvertrag von Maastricht 1992 die Hoheitsrechte auf die EU übertragen.
Alle Lebensmittelunternehmen wie Supermärkte und Discounter, aber auch die landwirtschaftlichen Betriebe, unterliegen dem EU-Hygienerecht. Sie müssen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen einschließlich der Primärproduktion dafür sorgen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind.
(Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
Nicht sichere Lebensmittel dürfen nicht in Verkehr gebracht und verzehrt werden. Lebensmittel gelten u.a. dann als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich, verunreinigt oder verdorben sind.
Die Basisverordnung
Die Verordnung 178/2002 enthält grundsätzliche Regelungen zum Lebensmittelrecht und wird daher als Basisverordnung bezeichnet. Sie ist in fünf Kapitel gegliedert:
- Kapitel: Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Kapitel: Allgemeines Lebensmittelrecht
- Kapitel: Regelungen zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
- Kapitel: Bestimmungen zur Einrichtung eines Schnellwarnsystems, Organisation von Sofortmaßnahmen in Notfällen und Planung eines Krisenmanagements
- Kapitel: Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit sowie Schlussbestimmungen
Weitere Verordnungen
2004 erließ die EU zusätzlich zur Basisverordnung die Verordnungen 852/2004 und 853/2004. Sie enthalten Allgemeines zu Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer und bilden die Basis für alle weiteren hygienischen Anforderungen insbesondere des nationalen Rechts. Für jede Stufe der Lebensmittelkette, das heißt von der Erzeugung der Rohstoffe für Lebensmittel bis zur Abgabe an Endverbraucher, gibt es spezifische Hygienevorschriften.
Hygiene: Schulung der Mitarbeiter
Die Hygieneschulung ist eine der wichtigsten Schulungen im Lebensmittelunternehmen. Die EU-Verordnung fordert, dass „Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden“.