Branchentag Fleisch Branchentag Fleisch und Wurst kam gut an

Praxisnahe Referate mit Nutzwert für die 90 Teilnehmer standen neben Firmenbesuchen auf dem Programm des Branchentages Fleisch und Wurst, den GS1 Germany und die LP gemeinsam organisiert hatten.

Donnerstag, 11. Juli 2013, 00:00 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: GS 1

Welche Herausforderungen die Lebensmittelinformations-Verordnung 2014 mit sich bringt, erläuterte Dr. Dieter Stanislawski vom Gissel Institut für Bakteriologie und Hygiene. Einige Auszüge:

  • Eingefrorenes Fleisch (Fleischzubereitung) muss ein Einfrierdatum tragen; bei mehreren Einfriervorgängen das des ersten Einfrierens.
  • Bei Lebensmitteln, die vor dem Verkauf tiefgefroren wurden und aufgetaut verkauft werden, muss der Bezeichnung des Lebensmittels der Hinweis „aufgetaut“ hinzugefügt werden.
  • Entgegen der bisherigen Regelung (keine Angabe von weniger als 5 Prozent Trinkwasser im Enderzeugnis) muss die Angabe künftig bei Fleischzubereitungen (nicht bei Fleischerzeugnissen) im Zutatenverzeichnis erfolgen. Ein höherer als 5-prozentiger Trinkwasserzusatz muss bei Fleischzubereitungen und -erzeugnissen in der Verkehrsbezeichnung angegeben werden.
  • Zu kennzeichnen sind Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß und Salz (frisches Fleisch braucht keine Nährwertangabe).
Bild: Dr. Dieter Stanislawski vom Gissel Institut.

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