Spannende Frage Kommt die Mini-Genossenschaft?

Das SPD-geführte Ministerium nimmt eine FDP-Initiative auf: Die Studie soll im September vorliegen. Danach können die Arbeiten an einem Gesetzesvorschlag beginnen.

Freitag, 06. Juni 2014 - Management
Christina Steinheuer
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Das Bundesjustizministerium unter Leitung von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im März 2013 den Referentenentwurf zu einem „Gesetz zur Einführung der Kooperationsgesellschaft und zum weiteren Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ zur Stellungnahme an Länder und Verbände versendet. Ziel des Entwurfs war es, die Gründung von kleinen Genossenschaften, vor allem im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, wie z. B. Dorfläden, zu erleichtern. Hierzu sollte mit der „Kooperationsgesellschaft (haftungsbeschränkt)“ eine Unterform der Genossenschaft eingeführt werden, die von der Pflichtmitgliedschaft und der Pflichtprüfung befreit ist und dadurch von Bürokratie und Kosten entlastet wird.

Die beiden genossenschaftlichen Spitzenverbände haben laut Ministerium die vorgeschlagene Befreiung von der Pflichtprüfung vehement abgelehnt und stattdessen gefordert, eine Lösung für diese Kleinstunternehmen eher im Vereinsrecht zu finden. Das Gesetzgebungsverfahren ist in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr durchgeführt worden. Das Thema ist aber nicht vom Tisch, es hat Eingang in den Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode gefunden: Dort ist vorgesehen, dass die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtert werden und dafür eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung gestellt werden soll, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.

Derzeit werden im SPD-geführten Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Änderungen im Vereins- und im Genossenschaftsrecht geprüft. Einfließen sollen die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Studie „Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft“. Der Abschlussbericht zur Studie soll im September vorliegen. Danach können die Arbeiten an einem Gesetzesvorschlag aufgenommen werden. Zudem werden weitere Gesetzesänderungen geprüft.