Natürlich, fruchtig, wenig Zucker Aufstrich-Spezialitäten - Konfitürenverordnung

Konfitüre, Marmelade, Gelee, Sirup: Für fruchtige Brotaufstriche gibt es viele Namen und Regelungen. Immer stärker setzen sich im LEH zuckerarme Produkte durch, die nicht in die lebensmittelrechtlichen Schemata passen.

Mittwoch, 25. August 2010 - Warenkunden
Tobias Dünnebacke
Der feine Unterschied

In der 1982 erlassenen Konfitürenverordnung der EU ist genau geregelt, was bei der Herstellung beachtet werden muss. Erlaubt sind Zutaten wie Früchte, Zucker, Wasser, Honig, Geliermittel, Konservierungs- und Farbstoffe sowie Säurungsmittel und Schaumregulatoren. Hinzu kommen Gewürze wie Zimt, Kräuter oder Hochprozentiges wie Schnäpse und Liköre. Definiert ist auch, wie viel Fruchtmark oder Pülpe (entkernte Fruchtstücke) pro 1.000 g Aufstrich enthalten sein müssen. Bei Konfitüren, Marmeladen und Gelees ist der Anteil noch einmal je nach Frucht unterschiedlich.

Die Begriffe „Marmelade“ und „Konfitüre“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als Synonyme verwendet. Der einzige Unterschied ist tatsächlich, dass für die Herstellung von Marmeladen nur Zitrusfrüchte verwendet werden dürfen. Diese Einteilung hat ihre Wurzeln in Großbritannien, wo Orangenmarmelade als „marmelade” und Brombeermarmelade als „jam” bezeichnet werden. Gelees sind streichfähige Zubereitungen aus Fruchtsaft und/oder Saftkonzentrat. In Deutschland bereitet man Gelee bevorzugt aus Johannisbeeren oder Quitten zu. Der jeweilige Zusatz „extra“ weist auf einen höheren Fruchtanteil hin. Alle drei Aufstrich-Varianten müssen einen Gesamtzuckergehalt von mindestens 60 Prozent haben. Fruchtaufstriche sind, einfach gesagt, Produkte die aus diesem Rahmen fallen, also wie Apfel- oder Birnenkraut, weniger Zucker und einen höheren Fruchtanteil haben.

{tab=Fragen}

1. Was unterscheidet Fruchtaufstriche von den klassischen Konfitüren?
2. Warum ist Zuckerrübensirup kein bloßes Abfallprodukt bei der Herstellung von Kristallzucker?
3. Aus welchem Bundesgebiet stammen die Rezepturen für Apfel- und Birnenkraut?

{tab=Antworten}

1. Ein geringerer Anteil Gesamtzucker und höherer Fruchtanteil.
2. Sämtliche Inhaltsstoffe (Eiweiß, Kohlenhydrate,Mineralstoffe) der Zuckerrübe bleiben erhalten.
3. Aus dem Rheinland.

{tab=Impressum}

Die Warenverkaufskunde erscheint regelmäßig als Sonderteil im Magazin Lebensmittel Praxis
Wir danken der Grafschafter Krautfabrik – Josef Schmitz KG, Meckenheim für den fachlichen Rat und das zur Verfügung gestellte Bildmaterial.
Fotos: Mugrauer (Titel), Belz (S. 3), Kämper (S. 4), Grafschafter (S. 2+3), fotolia (S. 2)


Rheinische Rezeptur

Die Rezepturen für Apfel-, Birnen- und Rübenkraut stammen ursprünglich aus dem Rheinland. Bevor man die Runkelrübe wegen ihres hohen Zuckergehaltes als Ersatz für das teure Zuckerrohr entdeckte, verarbeitete man sie zunächst auch als Gemüse (Kraut), später ausgepresst als Rohstoff für den süßen Sirup, den man in Rheinland weiterhin als „Kraut“ (rheinisch „Krut“) bezeichnete.

Informationen zum Thema Fruchtaufstriche:
www.grafschafter.de
Buchtipp: „Das Manuscriptum - Handbuch der Lebensmittel“, von Michael Ditter und Ingeborg Pils.

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