Verbraucherschutz Bundesrat billigt schärfere Regeln gegen Greenwashing

Unternehmen müssen Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz künftig belegen. Denn der Bundesrat hat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss gebilligt. Das Gesetz tritt im September 2026 in Kraft.

Freitag, 30. Januar 2026, 13:54 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Der Gesetzgeber will Verbrauchern zu einer informierten Kaufentscheidung verhelfen: Der Bundesrat hat den Weg für mehr staatliches Engagement gegen Greenwashing frei gemacht. Bildquelle: Europäisches Parlament

Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das irreführende Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz künftig schärfer ahndet. Zuvor hatte bereits der Bundestag für das Gesetz gestimmt. „Das ist im Interesse von Verbrauchern, die eine informierte Kaufentscheidung treffen wollen“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). 

Auch neue Kriterien für Nachhaltigkeitssiegel

Unternehmen, die auf Verpackungen, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werben, müssen diese Behauptungen künftig belegen können. Andernfalls drohen ihnen Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nach der Neuregelung nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.

Es bleibt bei der ursprünglichen Frist

Die neuen Regeln treten am 27. September 2026 in Kraft. Der Bundesrat hatte vor der Verabschiedung im Bundestag eine längere Abverkaufsfrist für bereits hergestellte Produkte und Verpackungen gefordert. Zudem kritisierten die Länder den hohen bürokratischen Aufwand, der mit der EU-Richtlinie verbunden sei.

In dem nun verabschiedeten Gesetz bleibt es jedoch bei der ursprünglichen Frist. Deutschland sei an die zeitlichen Vorgaben der EU-Richtlinie gebunden, die das Gesetz umsetzt, hieß es in einem vom Bundestag beschlossenen Entschließungsantrag. Dieser forderte die Bundesjustizministerin auf, sich auf EU-Ebene für eine verlängerte Frist einzusetzen.

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