Fleischbranche Mindestlohn kommt

Die vier größten in Deutschland aktiven Fleischunternehmen, Danish Crown, Tönnies, Vion und Westfleisch, haben ihren Beratungsprozess für einen tariflichen Mindestlohn heute abgeschlossen.

Dienstag, 10. September 2013 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Zuvor aufgekommene rechtliche Bedenken konnten heute in einer Sitzung unter Mitwirkung von Prof. Dr. Schlegel vom  Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitestgehend begegnet werden, teilt der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) mit. Demnach soll eine Klärung der Prüfbefugnis für Unternehmen im Zusammenhang mit Werkverträgen in Kürze durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf schriftlichem Wege erfolgen.

Die Unternehmensvertreter sind sich laut Verband einig, anschließend möglichst schnell einen tariflichen Mindestlohn mit Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu erreichen. Hierzu sollen Verhandlungen mit der Gewerkschaft NGG aufgenommen werden. Erst in der jüngsten Ausgabe des Spiegel war Tönnies-Chef Clemens Tönnies zitiert worden, der sich mit der NGG wegen deren „Falschbehauptungen über sein Unternehmen" noch nicht wieder an einen Tisch setzen wolle.

Angeblich sehen Danish Crown, Tönnies, Vion und Westfleisch einen tariflichen Mindestlohn als einzige Möglichkeit, das von ihnen angestrebte Ziel, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft, zu erreichen. Darüber hinaus werden die vier Unternehmen einen Verhaltenskodex abstimmen, der die Sozialstandards für Werkvertragsarbeitnehmer in der Fleischwirtschaft und deren Kontrolle festlegt. Hierfür haben einzelne Unternehmen der Fleischbranche bereits anerkannte Modelle auf den Weg gebracht, die als Vorbild für eine branchenweite Lösung stünden, so der VDF.

Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe Prof. Dr. Schlegel angeboten, einen Branchendialog mit den Finanzkontrollbehörden zu führen, der darauf abzielt, die neuen Verpflichtungen der Unternehmen durch Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmerentsendegesetz mit den Regelungen im Zusammenhang mit Werkverträgen und insbesondere deren Prüfung in Einklang zu bringen.