Andechser Molkerei Scheitz Gewinnt Rechtsstreit

Die Andechser Molkerei Scheitz darf auch künftig mit der Auslobung „seit 1908" werben. Das Oberlandesgericht München hat die Zulässigkeit der Traditionswerbung der Molkerei bestätigt und damit die Klage der Klostergaststätten GmbH des Kloster Andecks vollumfänglich abgewiesen.

Dienstag, 21. Mai 2013 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Die Firmengeschichte sei akribisch genau dargelegt worden, so die Begründung laut einer Mitteilung der Andechser Molkerei Scheitz. Auch die Zulässigkeit der Verwendung und Positionierung des ® (Zeichen für registrierte Marke) in der Wort-/Bildmarke „Andechser Natur" wurde bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts spielt die Positionierung des ® beim Kauf von Milchprodukten für den Verbraucher keine relevante Rolle.

„Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist und die Verbraucher unsere Produkte weiterhin mit dem bekannten Markenbild im Laden finden", kommentiert Barbara Scheitz, Geschäftsführerin der Molkerei. „Wir hoffen auch, dass die Streitigkeiten nun endlich beigelegt werden. Wir streben nach wie vor eine außergerichtliche Einigung mit dem Kloster an und bieten einen gemeinsamen Weg des Friedens an."