Das Unternehmen und verantwortliche Mitarbeiter hätten in unzulässiger Weise Informationen mit Wettbewerbern ausgetauscht, begründeten die Kartellwächter die getroffene Maßnahme. In Medien ist die Rede von drei anderen Süßwarenherstellern, mit denen Haribo-Mitarbeiter regelmäßig informell über Verhandlungen mit dem Einzelhandel etwa über Rabattforderungen der Händler gesprochen hätten.
Aufgrund eines Kronzeugenantrags der Mars GmbH waren die Ermittlungen des Kartellamtes 2008 ausgelöst worden. Wegen der Anwendung der Bonusregelung blieb Mars von einer Geldbuße verschont.
Bei der Festsetzung des Bußgeldes gegen Haribo sei berücksichtigt worden, dass das Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit dem Bundeskartellamt kooperiert habe. Das Verfahren sei so einvernehmlich abgeschlossen worden. In einer Stellungnahme verwies auch Haribo auf die gütliche Einigung. Gegen den Bescheid will das Unternehmen deshalb keinen Einspruch einlegen.
„Bestimmte Arten des Informationsaustauschs zwischen Unternehmen sind kartellrechtlich unzulässig", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Der Wettbewerb werde durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich in diesem Fall nicht um klassische Verstöße wie Preis- oder Gebietsabsprachen handelte.
Haribo Kartellamt verhängt Bußgeld
Auch der Austausch von Informationen kann unter bestimmten Bedingungen unzulässig sein: Haribo muss daher nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ein Bußgeld von 2,4 Mio. Euro zahlen.