Nährwertkennzeichnung EU-Minister stimmen zu

Die EU-Minister haben einstimmig neue Regeln zur Kennzeichnung beschlossen. Das Europaparlament hatte der neuen Regelung bereits zugestimmt. Die neuen EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln werden von 2014 an Pflicht für die Hersteller. Eine Lebensmittel-Ampel wird es europaweit aber nicht geben.

Donnerstag, 29. September 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Eine Tabelle gibt zukünftig an, wie viel Salz, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett und gesättigte Fettsäuren das Produkt enthält. Die Zahlen sind bezogen auf 100 Gramm oder Milliliter. Darüber hinaus sind auch Angaben in Portionen erlaubt.
Die Schrift muss mindestens 1,2 Millimeter groß und gut lesbar sein. Bei kleinen Packungen wie Schokoriegeln darf die Schrift etwas kleiner sein. Analogkäse oder Klebe-Schinken müssen gekennzeichnet werden. Bei Analogkäse muss etwa stehen "hergestellt aus Pflanzenfett", bei Klebefleisch "aus Fleischstücken zusammengefügt". Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen auf der Verpackung hervorgehoben sein. Das gilt auch für unverpackte Ware wie etwa Fisch sowie für die Speisekarten von Restaurants.

Bei frischem Fleisch (Geflügel, Schwein, Schaf und Ziege) muss die Herkunft aufgeführt werden. Dies ist seit dem Jahr 2000 wegen der BSE-Krise bei Rindfleisch bereits Pflicht. Koffeinhaltige Getränke wie Energy-Drinks müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen.

Bei alkoholischen Getränken über 1,2 Prozent sind keine Angaben über Zutaten und Nährwerte nötig.