Ungarn Mit „Chipssteuer" gegen Fastfood

Ungarns Politiker haben ein Gesetz verabschiedet, wonach sich ihr Volk gesünder ernähren soll. Sie haben die Einführung einer Sonderabgabe beschlossen. Die von Kritikern und Spöttern „Chipssteuer" genannte Abgabe gilt ab September.

Dienstag, 12. Juli 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Nach dem neuen Gesetz soll für sehr gesalzene, sehr süße sowie sehr kohlenhydrat- oder koffeinreiche Fertigprodukte die Sonderabgabe fällig werden. Bei inländischen Produkten werden die Hersteller zur Kasse gebeten, bei Importgütern die ungarischen Vertreiber. Vieles ist jedoch noch ungeklärt, wie kalorienreiche, traditionelle ungarische Spezialitäten (Bauernwürste, Gänseleberpasteten etc.) behandelt werden. Nach Angaben der ungarischen Nachrichtenagentur MIT unterliegen beispielsweise Soßen und Senf trotz ihres hohen Salzgehalts nicht der Sondersteuer.

Betroffen sind neben industriell verpacktem Gebäck auch Erfrischungsgetränke, die zu wenig Fruchtsaft enthalten. Im Fall von Getränken beträgt die Abgabe 5 bis 250 Forint (knapp 1 Euro) pro Liter, bei Esswaren 100 bis 200 Forint pro kg. Händler, die pro Jahr weniger als 50 Liter oder 50 Kilogramm der ungesunden Produkte verkaufen, würden von der Abgabe befreit, berichtet die Deutsche Presseagentur.