Wiesenhof Stern-Artikel „böswillig" und „nachweislich falsch"

Wiesenhof wehrt sich gegen einen Artikel im „Stern", demzufolge PHW in Möckern in Sachsen-Anhalt unter Bedingungen produziere, bei denen die zuständige Veterinäraufsicht eine hygienisch bedenkenlose Schlachtung nicht garantieren könne. Wiesenhof erklärte, der „Stern" verbreite nachweislich falsche Informationen.

Mittwoch, 27. April 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Von „Schwarzschimmelbefall durchgängig an Wand und Decke" ist die Rede, von „Kontamination der Schlachtkörper mit Magen-Darm-Inhalt", von Verstößen bei Fleischbeschau und Kühlung wie auch von Überschreitung der zulässigen Schlachtmenge. Diese Informationen seien dem „Stern" vorsätzlich und in böswilliger Absicht von einer anonymen Quelle zugespielt worden und entbehrten jeglicher Grundlage, heißt es bei Wiesenhof. Aus diesem Grund behalte sich das Unternehmen rechtliche Schritte vor.

„Tatsache ist", so Wiesenhof, dass „alle Produkte der Wiesenhof Geflügelschlachterei in Möckern sicher sind. Von ihnen ging und geht keine Gesundheitsgefährdung aus." Die Schlachterei werde rund um die Uhr kontrolliert: von eigenen Mitarbeitern, von unabhängigen Zertifizierungsfirmen, von amtlichen Veterinären und von den Kunden selbst. Bei Wiesenhof Möckern hätten in den vergangenen zwölf Monaten 30 Audits stattgefunden. Ausnahmslos alle habe das Unternehmen bestanden. Der Betrieb ist nach dem International Food Standard (IFS) und dem BRC-Standard (letzte Bewertung mit A*) zertifiziert. Außerdem unterliege der Betrieb der ständigen Überwachung durch das zuständige Veterinäramt. Während des Schlachtungsprozesses sind amtliche Tierärzte und Fachassistenten präsent, die sowohl die zur Schlachtung angelieferten Tiere als auch die Schlachtkörper mehrmals auf etwaige Verunreinigungen untersuchen.

Durch modernste Technik, lückenlos stattfindende amtliche Untersuchungen und eigene Betriebskontrollen werde ein sicherer und hygienisch einwandfreier Produktionsprozess gewährleistet. Darüber hinaus würden die Tiere, Schlachtkörper und Endprodukte mehrfach im Laufe des Produktionsprozesses mikrobiologischen Untersuchungen unterzogen. Die Laboruntersuchungen auf Salmonellenbestand und weitere Krankheitserreger erfolgten zwingend bei jedem Schlachttierbestand vor jeder Schlachtung, so dass eventuell an Salmonellen erkrankte Tiere nicht in den Schlachtungsprozess gelangen könnten.