QS-System Neues bei QS

Zum Jahreswechsel gab es im QS-System einige Neuerungen bzw. Änderungen . Ein Auszug.

Donnerstag, 26. Januar 2012 - Hersteller
Dörte Fleischhauer
Artikelbild Neues bei QS
Bildquelle: Creativ Collection

Im QS-System traten mit Anfang des Jahres für Obst, Gemüse und Kartoffeln sowie für Fleisch und Fleischwaren einige Änderungen in Kraft. So wurden die Leitlinien für Obst, Gemüse und Kartoffeln um Regeln für das Zerkleinern, Zerteilen, Schälen, Verpacken, Reiben, Hobeln oder Pürieren von Sprossen und Keimlingen erweitert. Für den Obst und Gemüse anbietenden Einzelhandel kommen zu den bestehenden vier neue Anforderungen hinzu. Die wichtigste (sie gilt als K.o.-Kriterium, das heißt, erfüllt der Händler diese nicht, kann er das QS-Zertifikat verlieren): Für selbst beschaffte und verwendete Verpackung muss je nach Material entweder eine Konformitäts- oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.

Andere Neuerungen beziehen sich auf das Verpackungsmateriallager, auf das Eigenkontrollkonzept entsprechend der HACCP-Grundsätze und auf die Verantwortlichkeiten innerhalb des HACCP-Teams. Im Bereich Fleisch und Fleischwaren werden Schweinehalter bereits auf Änderungen hingewiesen, die sich 2013 durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergeben werden und die Anforderungen an Haltung, Stallböden, Stallklima oder Bestandsdichte betreffen. Eine nicht vorhandene Alarmanlage in Ställen, in denen bei Stromausfall ein ausreichender Luftaustausch nicht gewährleistet ist, ist jetzt ein K.o.-Kriterium. In Geflügelschlachtbetrieben sind nun Kühlverfahren akzeptiert, die mit einer Luft-/Wasserkühlung arbeiten, bei der die Schlachtkörper am Band durch Kaltwasserbecken befördert werden und zwischendurch an der Luft weiter auskühlen. Kühlverfahren mit ausschließlicher Tauchkühlung sind weiterhin nicht zugelassen. Details sind im Downloadcenter auf den QS-Internetseiten zu finden.