Kartelle Bonus für Gesprächige

Kartelle sind keine Kavaliersdelikte. Hierzulande wacht das Bundeskartellamt darüber, dass sich die Wettbewerber an die Spielregeln halten. Ein Überblick.

Dienstag, 30. November 1999 - Hersteller
Susanne Klopsch
Artikelbild Bonus für Gesprächige
Bildquelle: Belz

Illegale Preisabsprachen bei Spülmitteln für Geschirrspülmaschinen, wettbewerbswidrige Arrangements bei Pulver-Vollwaschmitteln, Kaffee, Mehl oder bei den Preisen fürs Leitungswasser: Kartelle mit verbotenen Absprachen unter Unternehmen gelten hierzulande nicht als Kavaliersdelikte. Denn sie behindern oder verhindern Wettbewerb.

Gleich mehrere Behörden sind in die Aufklärung involviert: in Deutschland das Bundeskartellamt sowie die Landeskartellämter, auf EU-Ebene die Brüsseler Kommission. Letztere ist immer dann im Spiel, wenn sich Kartelle maßgeblich auf den Wettbewerb in mehreren EU-Ländern auswirken.

Was besagt das Kartellverbot? Es gilt ein generelles Kartellverbot. Darunter fallen Vereinbarungen und Absprachen, die den Wettbewerb behindern, einschränken oder verfälschen. Als sogenannte Hardcore-Kartelle gelten Absprachen über Preise, Mengen, Kundengruppen oder die Gebietsaufteilung von Märkten. Das Verbot kann auch Vereinbarungen über Lieferungen von Waren betreffen.

Wie werden Kartelle entdeckt? Oft gibt es Hinweise von Konkurrenten, Abnehmern, Lieferanten oder anderen „Kartellopfern“. Auch melden sich Mitglieder eines Kartells selbst bei den Kartellämtern. Diese Selbstanzeigen haben nach Einführung der sogenannten Bonusregelung oder auch Kronzeugenregelung durch das Bundeskartellamt deutlich zugenommen. Die Aufdeckung durch Kronzeugen macht nach Angaben des Bundeskartellamts „gut die Hälfte“ der Fälle aus. Die Regelung besagt, dass das Kartellamt bei Personen oder Unternehmen, die an einem Kartell beteiligt sind, von einem Bußgeld absehen oder es reduzieren kann, wenn sie zur Aufdeckung beitragen. Ein Beispiel aus der Praxis: Somat-Hersteller Henkel hatte 2010 einen Bonusantrag gestellt und Preisabsprachen offenbart. Während Reckitt Benckiser Deutschland (Calgonit) nun 24 Mio. Euro Buße zahlen muss, kam Henkel um eine Strafe herum.

Welche Ermittlungen laufen derzeit? Überprüft werden Süßwarenhersteller. Zudem gibt es Ermittlungen im Lebensmittel-Einzelhandel und bei Supermarktketten mit dem Verdacht, dass es zwischen Herstellern und Händlern zu Preisabsprachen gekommen ist.

Welche Folgen erwartet Kartellsünder? Die Kartellbehörden können Bußgelder verhängen. Gegen einzelne Personen sind bis zu 1 Mio. Euro möglich, gegen Unternehmen können Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des letztjährigen Gesamtumsatzes festgesetzt werden. Das Bundeskartellamt verhängte 2009 Bußgelder in Höhe von 297,5 Mio. Euro, 2010 in Höhe von 255 Mio. Euro.

Bild: Erst kürzlich hatte das Kartellamt Absprachen unter Tab-Herstellern für Spülmaschinen geahndet.