Viele Verbraucher fischen noch genießbare Produkte dann wieder aus dem Müll – das nennt sich Containern.
Das Containern erfolgt meist bei Abfallbehältern von Supermärkten, aber auch bei Fabriken. In Deutschland landen nach Berechnungen der Universität Stuttgart jedes Jahr fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll, sei es vom Feld, aus dem Einzelhandel, in der Gastronomie oder von zuhause. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von mehr als 18 Millionen Tonnen aus. Pro Person sind es je nach Studie um die 80 Kilogramm.
Obst und Gemüse machen dabei mehr als ein Drittel des Lebensmittelabfalls aus. Danach folgen Back- und Teigwaren sowie Speisereste.
Gründe für weggeworfene Lebensmittel
- abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum
- falsche Lagerung
- Druck- und Fäulnisstellen
- Überschuss der Ware
Containern ist Diebstahl
Wer Lebensmittel aus der Supermarkttonne nimmt, begeht Diebstahl. Denn solange die Müllabfuhr die Container nicht geleert hat, bleibt der Inhalt Eigentum des Supermarkts. Wer auf dem Weg zur Tonne über ein Tor oder einen Zaun klettert, kann wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden. Erstattet der Supermarktbetreiber Anzeige bei der Polizei und der Täter wird ermittelt, droht eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft.
2018/2019 gab es einen Fall zweier Studentinnen aus München. Sie hatten im Juni 2018 nachts Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes genommen. Sie wollten dagegen protestieren, dass Geschäfte Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären. Solche Aktivisten verstehen sich als Lebensmittelretter. Doch weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, waren die Studentinnen wegen Diebstahls verurteilt worden. Sie wurden schuldig gesprochen und verwarnt – mit je acht Stunden Sozialarbeit bei der örtlichen Tafel. Außerdem bekamen sie eine Geldstrafe zur Bewährung.
Gegen ihre Verurteilung wegen Containerns legten die Frauen eine Verfassungsbeschwerde ein. Ein Dreivierteljahr ist vergangen. Nun folgte die Antwort des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen (Stand: 18. August 2020). Containern ist und bleibt Diebstahl.
Mittlerweile gibt es Supermärkte, die erlauben, dass abgelaufene Waren, wie Obst, Gemüse, Joghurt und Konserven abgeholt und weiterverwertet werden können.
Gegen Lebensmittelverschwendung
- Die Bundesregierung hat die Initiative „Zu gut für die Tonne“ entwickelt, mit der sie die Verschwendung von Lebensmitteln bis 2030 halbieren will.
- Kurz vor Ladenschluss im Supermarkt oder Café noch Essensreste zum reduzierten Preis kaufen – das verspricht das Startup Too Good To Go. Die Bestellung und Bezahlung erfolgen über eine App.
- Supermarktketten arbeiten mit der ehrenamtlichen Tafel zusammen, die aussortierte Lebensmittel abholt und an Bedürftige weitergibt.
- Frankreich hat ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung. So müssen seit dem 11. Februar 2016 französische Supermärkte ab 400 Quadratmetern Größe nicht verkaufte Lebensmittel an ehrenamtliche Organisationen spenden.