Beleuchtung LED: mehr als sparen

LED-Technik hat viele Vorteile. Aber bei der Umrüstung im Lebensmitteleinzelhandel gibt es noch Luft nach oben. Erleichtert wird dieser Weg durch massive staatliche Fördermaßnahmen.

Dienstag, 20. Juli 2021 - Management
Thomas Klaus
Artikelbild LED: mehr als sparen
Bildquelle: Hersteller

Jelena Nikolic ist im LP-Gespräch kaum zu bremsen. Gefragt nach Positivbeispielen für LED-Umrüstungen im Lebensmitteleinzelhandel, kommen der Projektleiterin der Klimaschutzoffensive des Handelsverbandes Deutschland (HDE) eine Reihe von Betrieben in den Sinn, die schon alles richtig machen.

Im Edeka-Markt der Familie Pasch-mann in Mülheim an der Ruhr zum Beispiel wurden auf einer Gesamtfläche von 800 Quadratmetern diverse Energiesparmaßnahmen ergriffen, die die Kosten um 20 Prozent gesenkt haben. Die LED-Lichttechnologie hatte ihren Anteil daran – und verbesserte zugleich die Einkaufsatmosphäre.

Den Effekt des angenehmeren Einkaufsumfeldes bestätigt ebenfalls das Management des Superbiomarktes in Dortmund. Spezielle Lichtfarben für unterschiedliche Waren wie Wurst, Käse oder Brot entfalten ihren Reiz. Fazit: Obwohl sich die Stromleistung halbiert hat, werden die Waren deutlich freundlicher ausgeleuchtet.

Unter den Großen der Branche ist Lidl einer der LED-Vorreiter. Das Umrüsten der Filialen ermöglicht pro Jahr und Niederlassung eine CO2-Ersparnis von 17,4 Tonnen. Durchschnittlich 42.000 Kilowattstunden weniger Strom pro Jahr werden verbraucht. Und das sind nur drei Fälle von vielen.

„Aber natürlich“, sagt Jelena Nikolic, „sind selbst viele gute Beispiele noch zu wenige.“ Denn beim LED-Thema ist nach Auffassung der HDE-Expertin noch reichlich Luft nach oben.

Bis zu 50 Prozent Energie sparen
Jelena Nikolic spricht vom „Energiesparwunder LED“ und führt aus: „Der Austausch der Beleuchtung und hier insbesondere die Umstellung auf LED-Technik ist die wichtigste Energieeffizienzmaßnahme im Einzelhandel. Durch eine Umrüstung können je nach eingesetzter Technologie bis zu 50 Prozent Energie eingespart werden – und das bei Amortisationszeiten von rund drei Jahren.“
Darüber hinaus punktet LED mit anderen Vorteilen. Darunter sind diese fünf:

  • Die Leuchten haben mit bis zu 50.000 Stunden eine lange Lebensdauer.
  • Sie emittieren keine Wärme und heizen somit nicht die Verkaufsfläche auf.
  • Die Wartungskosten sind sehr überschaubar.
  • Durch einen großen Spektralbereich ergeben sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten im LEH.

Aufgrund der Modulation der Lichtfarben lassen sich für die Waren reizvolle Akzente setzen – sei es beim Obst und Gemüse oder in der Fleischtheke.

Übrigens muss bei der Umrüstung nicht zwangsläufig das ganz große Rad gedreht werden. Die Projektleiterin der Klimaschutzoffensive verweist auf die Retrofit-Option: Dabei werden Leuchtstoffröhren und Lampen gegen LED-Alternativen mit gleichem Sockel getauscht und der bestehende Beleuchtungskörper belassen. Das bedeutet: Für die LED-Lampen können die Aufhängungen von Leuchtstoffröhren weiter genutzt werden.

Jelena Nikolic meint: „Damit wird zwar nicht die Effizienz von LED-Systemen erreicht. Aber für manche Händler handelt es sich trotzdem um eine sinnvolle Übergangslösung.“

Der Staat ist ganz im Sinne der Klimaschutzoffensive des HDE daran interessiert, dass der Griff nach LED-Technik möglichst nicht an der Kassenlage scheitert.

Der Unternehmer wird zum einen durch günstige Kreditkonditionen unterstützt und zum anderen durch einen Tilgungszuschuss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können übernommen und dabei mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

Allerdings sollten die LED-Maßnahmen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Unter anderem muss die Lichtausbeute der verbauten LED-Lichtbandleuchten mindestens 140 Im/W betragen. Für alle anderen Leuchtmittel liegt dieser Wert bei 120 Im/W. Ferner muss es der Lichtstromerhalt der LED-Leuchten bei 50.000 Betriebsstunden auf mindestens 80 Prozent und bei 16.000 Betriebsstunden auf 90 Prozent bringen.

Dass der Antrag Hand und Fuß hat, muss ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestätigen – angesichts der zahlreichen technischen Bedingungen wohl eine nachvollziehbare Vorgabe.
Neben den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben nach LP-Recherchen auch mehrere Bundesländer Förderprogramme aufgelegt.

In Hamburg winkt im Rahmen des Programmes „Unternehmen für Ressourcenschutz der Stadt und des Landes“ ein Zuschuss, der bei kleinen und mittelständischen Unternehmen auf 40 Prozent der Investitionskosten begrenzt ist. Bei größeren Unternehmen wird dieser Schnitt bei 30 Prozent gemacht.

Die „Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ verspricht Fördermittel von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Planungsleistungen wird eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro gezogen; bei Maßnahmen liegt diese bei 20.000 Euro. Rheinland-Pfalz hat das Förderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ am Start. Es hilft kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Umrüstungen mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Durchführbarkeitsstudien werden mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 50.000 Euro gefördert.

Besonders großzügig zeigt sich Sachsen. Das Programm „Zukunftsfähige Energieversorgung RL Energie 2014“ richtet sich ausdrücklich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Diese können sich über bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form von Fördermitteln freuen.