Lebensmitteltransparenz Portal darf Namen nicht nennen

Die Behörden in Nordrhein-Westfalen dürfen Lebensmittelbetriebe vorerst nicht mehr wegen Verbrauchertäuschungen oder Hygieneverstößen im Internet anprangern. Das Oberlandesgericht vermisst nach einem Beschluss die zeitliche Befristung einer solchen Veröffentlichung.

Donnerstag, 25. April 2013 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Das Münsteraner Gericht bemängelte, dass derartige Veröffentlichungen auf lebensmitteltransparenz-nrw.de nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten. Verbraucherschutz-Minister Johannes Remmel (Grüne) hatte die im September 2012 gestarteten Veröffentlichungen bereits nach einem halben Jahr als Erfolg gefeiert.