Unilever Entscheidung bei Tomaten-Patentstreit

Kann eine Schrumpeltomate patentiert werden? Über diese Frage entscheidet das Europäische Patentamt (EPA) voraussichtlich am Dienstag.

Montag, 07. November 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Seit Jahren streitet der Patentinhaber, das israelische Landwirtschaftsministerium, mit dem Konzern Unilever um die Rechtmäßigkeit des Patents EP 1211926. Es schützt eine Tomatensorte, die besonders wenig Wasser enthält und deshalb gut für die Ketchup- und Soßenproduktion geeignet ist.

Im Dezember fällte die große Beschwerdekammer des EPA dazu bereits eine wichtige Vorentscheidung. Demnach sind Patente „auf im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren" nicht zulässig. Das „Schrumpeltomaten"-Patent wird deshalb wohl nicht in seiner bisherigen Form erhalten bleiben. Denkbar ist jedoch, dass es nicht für die Züchtung, dafür aber für Pflanzen und Samen der speziellen Tomatensorte gelten wird.

Patentgegner befürchten, dass sich große Chemiekonzerne mit Hilfe der Patente eine Monopolstellung auf dem Lebensmittelmarkt sichern könnten und dadurch die Preise steigen.