Bier Teilerfolg für Anheuser-Busch

Im juristischen Ringen um den Namen Bud als Gemeinschaftsmarke für Bier des US-Brauriesen Anheuser-Busch in der EU mit der tschechischen Brauerei Budejovický Budvar („Budweiser") haben die US-Amerikaner, so berichtet die Deutsche Presseagentur DPA,  vor dem Europäischen Gerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Das Luxemburger Gericht hob teilweise ein Urteil eines untergeordneten EU-Gerichts auf.

Dienstag, 29. März 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Dieses hatte infrage gestellt, dass Anheuser-Busch die so genannte Gemeinschaftsmarke für die Kurzbezeichnung «Bud» erhält. Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit dem Fall (Rechtssache: C-96/09 P) befassen.

Anheuser-Busch und die tschechische Brauerei Budejovický Budvar streiten sich seit Jahren weltweit vor Gerichten um die Rechte an den Marken „Bud" und „Budweiser". In den USA wurde Budweiser 1878 als Warenzeichen eingetragen. In Südböhmen wird das Budweiser Bier aber bereits seit dem 13. Jahrhundert gebraut.

Im vergangenen Sommer hatte der US-Riese bereits den Streit um den vollen Namen „Budweiser" endgültig verloren - Anheuser-Busch kann ihn in der EU nicht schützen lassen. Der EU-Gerichtshof entschied damals, dass die tschechische Brauerei in Deutschland und Österreich das ältere Recht an der Bezeichnung «Budweiser» hat. Der Name bleibt somit in der EU dem Bier aus Tschechien in der grünen Flasche mit roter Schrift auf weißem Etikett vorbehalten.