Pepsi verwirre damit die Verbraucher. Der Richter am Bundesgericht sah das anders, wie das am Dienstag veröffentlichte Urteil zeigt. Die Flaschen wiesen deutliche Unterschiede auf, hieß es darin. Zudem seien die Markennamen und Logos hinreichend bekannt. Es sei unwahrscheinlich, dass Verbraucher sich bei der Auswahl von der Flaschenform verwirren ließen.